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 <title>Weblog von Burkhard Peters</title>
 <link>https://archiv.sh-gruene-fraktion.de/blog/713</link>
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 <language>de</language>
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 <title>Die Polizeibeauftragte wird die Polizei stärken</title>
 <link>https://archiv.sh-gruene-fraktion.de/blog/burkhard-peters/die-polizeibeauftragte-wird-die-polizei-st%C3%A4rken</link>
 <description>&lt;div class=&quot;field field-name-body field-type-text-with-summary field-label-hidden view-mode-rss&quot;&gt;&lt;div class=&quot;field-items&quot;&gt;&lt;div class=&quot;field-item even&quot;&gt;&lt;p&gt;Die schleswig-holsteinische Landespolizei genießt unser besonderes Vertrauen. Wir können uns in Schleswig-Holstein darauf verlassen, dass die Polizist*innen hochprofessionell und verantwortungsbewusst agieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nahezu alle Institutionen beschäftigen sich mittlerweile regelmäßig mit Organisationsmanagement und Professionalierungsprozessen. Der Unabhängige Polizeibeauftragte nimmt diese Aufgabe für die Polizei wahr und dient in erster Linie als Begleiter des weiteren Professionalisierungsprozesses der Polizei.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Darüber hinaus kommt der Stelle eine Mediationsfunktion zu. Dies gilt insbesondere für Aspekte, bei denen über Gerichts- oder Disziplinarverfahren keine einvernehmliche Lösung erreicht werden kann. Immer wieder gibt es Fälle, in denen sich Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht oder unangemessen behandelt fühlen. Diese Situation ist gerade deshalb bei der Polizei relevant, weil diese durch die Erfüllung ihres Auftrags der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung mehr als jede andere staatliche Institution in Situationen mit Konfliktpotenzial tätig ist. Die Stelle des Polizeibeauftragten steht dabei weder auf der einen noch auf der anderen Seite – als Mediator kommt ihm eine vermittelnde Rolle zu. &amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch für Polizist*innen soll eine Möglichkeit geschaffen werden, Missstände geschützt an eine externe und unabhängige Stelle weiterzugeben. Die Ansprache von Fehlentwicklungen ist innerhalb der bestehenden polizeilichen Struktur nur in einem sehr begrenzten Rahmen möglich. Es fehlt schlicht an Möglichkeiten, die Identität der Polizist*innen bei der Weitergabe relevanter Informationen oder Erkenntnisse zu schützen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese existierende Lücke wird nun die Stelle der oder des Polizeibeauftragten füllen. Sie bietet den Polizist*innen die Chance, wahrgenommene Misstände frühzeitig durch eine externe Stelle prüfen zu lassen. Die Stelle ist also keine Stelle des Misstrauens – sie soll vielmehr das gegenseitige Vertrauen stärken.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Polizeibeauftragte ist keine Gängelung der Polizist*innen und wird auch nicht zu unberechtigten Vorwürfen gegen die Polizei führen. Vielmehr wird hierdurch für Bürger*innen wie auch Polizist*innen eine externe Anlaufstelle geschaffen, die sich Missständen annimmt und konstruktiv und unparteiisch Lösungsvorschläge erarbeitet. Hierdurch wird die Arbeit der vielen engagierten Polizist*innen in Schleswig-Holstein nicht in Misskredit gebracht, im Gegenteil. Wir bieten hiermit die Möglichkeit, die Polizeiarbeit weiter zu professionalisieren und insgesamt zu stärken.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Da dieses Thema gerade stark diskutiert wird, haben wir die  vier am häufigsten gestellten Fragen und unsere Antworten hierauf  zusammen gefasst:&lt;strong&gt;&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;1. Für wen ist denn so ein Polizeibeauftragter da?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für alle BürgerInnen und Bürger, auch für PolizistInnen und Polizisten. Sie können all das, was nicht rund läuft, dort loswerden. Beauftragte sollen immer dort weiterhelfen, wo die Verwaltungswege nicht weiterhelfen, wo man vielleicht auch bei den Vorgesetzen sein Problem nicht loswerden kann oder nicht loswerden möchte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2. Sollten wir die Stelle wirklich jetzt einrichten, wo die Polizei so belastet ist?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gerade in einer Zeit, in der die Polizei Unglaubliches leisten muss, macht diese Stelle viel Sinn. Wir verstehen die Stelle ja nicht als reine Beschwerdestelle, sondern auch als Anwältin der Polizei. Und das ist in Zeiten, die etwas unruhiger sind, besonders sinnvoll.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3. Sind 1*A13 und 0,5*A10 nicht etwas viel? Schließlich ist noch überhaupt nicht klar, wie viel Arbeit auf den Beauftragen zukommt. &lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Person, die für die Sacharbeit eingestellt wird, braucht juristischen Sachverstand und Verwaltungsunterstützung. Wenn wir die Stelle nicht ausreichend ausstatten, macht sie keinen Sinn und ist eine „lahme Ente“.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;4. Polizeigewerkschaften sind keine Fans der Beauftragtenstelle – auch die CDU nicht. Warum? &lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Polizeigewerkschaft in Rheinland-Pfalz ist mittlerweile Fan, weil sie sieht, dass so eine Beauftragte der Polizei helfen kann, wenn sie gut arbeitet. Und wir gehen davon aus, dass das durch die Ansiedlung bei der Bürgerbeauftragten auch ebenso in SH geschehen wird. Die CDU verweigert sich jedem Modernisierungsprozess und hat für geschützte Möglichkeiten zur Benennung von Missständen offensichtlich nicht viel übrig.&lt;/p&gt;
&lt;/div&gt;&lt;/div&gt;&lt;/div&gt;&lt;section class=&quot;field field-name-field-thema field-type-taxonomy-term-reference field-label-above view-mode-rss&quot;&gt;&lt;h2 class=&quot;field-label&quot;&gt;Thema:&amp;nbsp;&lt;/h2&gt;&lt;ul class=&quot;field-items&quot;&gt;&lt;li class=&quot;field-item even&quot;&gt;&lt;a href=&quot;/thema/innen-recht&quot;&gt;Innen &amp;amp; Recht&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;/section&gt;</description>
 <pubDate>Tue, 08 Dec 2015 17:12:45 +0000</pubDate>
 <dc:creator>Burkhard Peters</dc:creator>
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 <title>Sonderausschuss Verfassungsreform: Bilanz ernüchternd</title>
 <link>https://archiv.sh-gruene-fraktion.de/blog/burkhard-peters/sonderausschuss-verfassungsreform-bilanz-ern%C3%BCchternd</link>
 <description>&lt;div class=&quot;field field-name-body field-type-text-with-summary field-label-hidden view-mode-rss&quot;&gt;&lt;div class=&quot;field-items&quot;&gt;&lt;div class=&quot;field-item even&quot;&gt;&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
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&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;&lt;em&gt;Von Burkhard Peters, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, Mitglied des Sonderausschusses &quot;Verfassungsreform&quot;.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Im April des letzten Jahres beschloss der Landtag, die bestehende Landesverfassung gründlich zu überarbeiten. Drei Verfassungsänderungsanträge lagen zu diesem Zeitpunkt schon vor. Zwei von der CDU und einer der PIRATEN.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Der Einsetzungsbeschluss zur Bildung eines Sonderausschusses „Verfassungsreform“ erweiterte die Liste der Änderungsvorschläge, mit dem sich der Ausschuss vorbereitend beschäftigen sollte, auf insgesamt 14 Punkte. Der Ausschuss sollte unter anderem prüfen, ob der Verfassung eine Präambel vorangestellt werden soll, ob es einen Grundrechtskatalog geben soll oder ob lediglich weitere Staatsziele aufgenommen werden.&amp;nbsp; Auch der Frage, ob der Landtag gegenüber der Landesregierung in bestimmten Angelegenheiten ein Weisungsrecht erhält (vor allem im Bezug auf das Abstimmungsverhalten im Bundesrat und auf Europaebene) oder ob die Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt werden sollen, wird geprüft. Des weiteren steht auf dem Arbeitsprogramm, ob die Selbstverwaltung der Justiz gestärkt wird, ob eine Landesverfassungsbeschwerde eingeführt werden soll und ob und wie die Herausforderungen der digitalen Gesellschaft in der neuen Verfassung ihren Niederschlag finden können.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Auch der Bedarf einer grundlegenden systematischen Überarbeitung der Landesverfassung soll geprüft werden.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Der Sonderausschuss besteht aus dem Präsidenten des Landtags, der gleichzeitig Ausschussvorsitzender ist und aus jeweils einem Mitglied pro Fraktion, also 6 weiteren Abgeordneten.&amp;nbsp; Außerdem wurden drei StaatsrechtsprofessorInnen als ständige Berater des Ausschusses bestimmt, die Professorinnen Sacksofsky aus Frankfurt und Brosius-Gersdorf aus Hannover, sowie Professor Schmidt-Jortzig aus Kiel. Der staatsrechtliche Brain-Trust des Ausschusses wird&amp;nbsp; massiv verstärkt durch den Landtagsdirektor Professor Schliesky, durch den wissenschaftlichen Dienst des Landtags und durch Professor Bull aus Kiel, der im Auftrag des Innenministeriums dem Ausschuss beratend zur Seite stand.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Die schleswig-holsteinische Landesverfassung stammt aus dem Jahr 1990 (vorher gab es nur eine Landessatzung). Sie regelt in über 60 Artikeln Aufbau und Rolle von Parlament, Regierung, Verwaltung und Justiz. Die Verfassung legt wesentliche politische Spielregeln fest und definiert auch inhaltliche Schwerpunkte wie die Förderung der nationalen Minderheiten. Zur Änderung der Verfassung ist sowohl im Landtag als auch bei Volksabstimmungen eine 2/3-Mehrheit erforderlich.&lt;br /&gt; Wie bei der zurzeit laufenden Reform wurde auch die Verfassungsreform von 1990 von einem Sonderausschuss vorbereitet. &lt;br /&gt; Anlass für die damalige Reform waren die Erfahrungen der Barschelaffäre des Jahres 1987. Es herrschte damals parteiübergreifender Konsens, dass die Macht der Regierung begrenzt und die Rolle des Parlaments, insbesondere der Opposition, gestärkt werden müsse. &lt;/p&gt;
&lt;p&gt; Zu den Kernpunkten der Reform von 1990 zählten das Selbstauflösungsrecht des Parlaments und die Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten auf die Dauer der Wahlperiode. Auch die Auskunftsrechte für die Opposition erhielten Verfassungsrang - von der Aktenvorlage bis zum Untersuchungsausschuss. Zudem wurden Volksinitiativen und Volksentscheide aufgenommen, die Gleichstellung der Frau und der Umweltschutz als Staatsziele festgeschrieben sowie Schutz und Förderung der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe verankert. &lt;br /&gt; In den letzten zwei Jahrzehnten hat der Landtag die Landesverfassung mehrmals erweitert. Unter anderem wurden 2006 der Schutz pflegebedürftiger Menschen und 2012 der Schutz der deutschen Sinti und Roma als Staatsziele aufgenommen. &lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Seit dem 03.06.2013 hat der Sonderausschuss 17 mal getagt. Es wurden mehr als 95, teilweise sehr umfangreiche Arbeitspapiere produziert und ausgiebig diskutiert. Der Ausschuss ist jetzt in die Zielgerade eingelaufen. Am 24.03. findet eine ganztägige Klausursitzung statt, in der die bisher offen gebliebenen Punkte abschließend beraten und geeint werden sollen. Denn es besteht Übereinstimmung darüber, dass dem Landtag noch vor der Sommerpause ein in sich abgeschlossener Änderungsentwurf für die Verfassung vorgelegt wird, über den in seiner Gesamtheit abgestimmt werden soll. Es gibt lediglich Überlegungen, ob über die Frage eines&amp;nbsp; Gottesbezuges in der Präambel eine gesonderte, freie Abstimmung der Abgeordneten stattfinden soll.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Für den Gottesbezug in der Präambel – Vorbild ist das Grundgesetz - streitet&amp;nbsp; vor allem die CDU. Die PIRATEN und die FDP sind strikt dagegen, bei SPD, SSW und uns Grünen&amp;nbsp; befinden sich die Befürworter in der Minderheit. Die erforderliche 2/3-Mehrheit ist mehr als fraglich. Als Kompromissformel könnte aus meiner&amp;nbsp; Sicht die Präambel der europäischen Verfassung dienen, in der als Grundlage der Verfassung das „kulturelle, religiöse und humanistische Erbe“ Europas genannt wird.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Insgesamt hat die Frage des Gottesbezugs in der bisherigen Ausschussarbeit aber bei weitem nicht die große und kontroverse Rolle gespielt wie in der Presse und bei den nicht im Ausschuss vertretenen Abgeordneten.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Viel spannender waren spröde erscheinende Themen, bei denen es jedoch um zentrale Machtfragen im komplizierten Verhältnis der&amp;nbsp; Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative untereinander geht.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Vor allem die Frage, ob der Landtag Weisungsrechte gegenüber der Landesregierung über sein konkretes Abstimmungsverhalten im Bundesrat oder bei der Verhandlung von Staatsverträgen erhalten soll, oder ob die Landesregierung durch den Landtag verpflichtet werden kann, im Interesse des Landtags vor dem Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben. Hier war sehr aufschlussreich, dass es vor allem zwischen dem Landtagsdirektor auf der einen und dem Bevollmächtigtem der Landesregierung auf der anderen Seite zu sehr kontroversen Disputen kam.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Dennoch wurde das Thema „Stärkung der Rolle des Parlaments gegenüber der Landesregierung“ zwischenzeitlich von einer deutlichen Mehrheit des Ausschusses ad acta gelegt; nur noch die Frage, ob die Landesregierung vom Parlament zur Klageerhebung vor dem Bundesverfassungsgericht verpflichtet werden kann, ist noch im Rennen. Bekanntlich ist der Landtag insoweit „gebranntes Kind“, weil er 2011 im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Schuldenbremse im Grundgesetz vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst wurde, da der Landtag dort nicht antragsbefugt ist,&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt; Auch eine andere Frage der verfassungsrechtlichen Machtbalance zwischen den Gewalten ist bereits abschlägig erledigt worden. Bei dem Thema „Autonomie der Justiz“ ging es darum, ob der rechtsprechenden Gewalt in Schleswig-Holstein ein stärkeres Recht zur Verwaltung der eigenen Angelegenheiten eingeräumt werden soll. Diese uralte Forderung aus der Justiz hätte erstmalig in einem Bundesland landesverfassungrechtlichen Niederschlag finden können, wurde jedoch im Ausschuss mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und SSW als „nichtbefassungswürdig“ ausgesondert.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Eine eher skurrile Machtdiskussion gab es zuletzt darüber, wer demnächst nach Art. 39 die Ausfertigung von Gesetzen und Verordnungen vorzunehmen hat, MinisterpräsidentIn wie bisher, oder LandtagspräsidentIn. Eigentlich ging es nur darum, ob zukünftig die Ausfertigung ausschließlich in digitaler Form stattfinden wird.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Insgesamt geht es bei allen Einzelpunkten im Ausschuss letztlich um die Frage: hat die jeweilige Verfassungsänderung Chance für eine 2/3-Mehrheit im Landtag oder nicht?&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Nach diesen inhaltlich sehr nivellierenden Ausschlusskriterien sind aus meiner Sicht die wirklich spannenden Fragen (s.o.) überwiegend bereits „abgeräumt“ worden.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Offen ist noch Inhalt und Umfang der Präambel (z.B. mit oder ohne Gott), einige Staatsziele, die Höhe der Zustimmungsquoren bei Volksentscheiden, die Ermöglichung öffentlicher Sitzungen des Petitionsausschusses, eine Definition „guter Verwaltung“ , die Ermöglichung einer Landesverfassungsbeschwerden bei Verletzung landesspezifischer Grundrechte und Fragen um Transparenz und digitale Infrastruktur.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Setzt man insgesamt Aufwand und Ertrag des Verfassungsreformprozesses ins Verhältnis, ist die Bilanz ernüchternd. Wirklich innovative Ideen wurden im Malwerk der 2/3-Konsensfindung zermalen. Unsere von Anfang an skeptische Grundhaltung gegenüber dem Projekt, hat sich bestätigt.&lt;/p&gt;
&lt;p style=&quot;text-align: justify;&quot;&gt;Für uns Grüne sehe ich – neben der Senkung bestehender Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden -&amp;nbsp; vor allem die Chance, das Thema „Nachhaltigkeit“ mit einer prominent platzierten Staatszielbestimmung in der Landesverfassung zu setzen. Unser Vorschlag lautet: „Alles staatliche Handeln muss am Grundsatz der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden und die Interessen gegenwärtiger und künftiger Generationen schützen“.&lt;/p&gt;
&lt;/div&gt;&lt;/div&gt;&lt;/div&gt;&lt;section class=&quot;field field-name-field-thema field-type-taxonomy-term-reference field-label-above view-mode-rss&quot;&gt;&lt;h2 class=&quot;field-label&quot;&gt;Thema:&amp;nbsp;&lt;/h2&gt;&lt;ul class=&quot;field-items&quot;&gt;&lt;li class=&quot;field-item even&quot;&gt;&lt;a href=&quot;/thema/innen-recht&quot;&gt;Innen &amp;amp; Recht&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;/section&gt;</description>
 <pubDate>Tue, 01 Apr 2014 13:41:21 +0000</pubDate>
 <dc:creator>Burkhard Peters</dc:creator>
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 <title>Burkhards lange Nacht in Gaarden</title>
 <link>https://archiv.sh-gruene-fraktion.de/blog/burkhard-peters/burkhards-lange-nacht-gaarden</link>
 <description>&lt;div class=&quot;field field-name-body field-type-text-with-summary field-label-hidden view-mode-rss&quot;&gt;&lt;div class=&quot;field-items&quot;&gt;&lt;div class=&quot;field-item even&quot;&gt;&lt;p&gt;„Wir empfehlen Herrn Peters&amp;nbsp; dringend, warme&amp;nbsp; und geländegängige Kleidung zu tragen“, &amp;nbsp;lautete der Rat des Revierleiters des 4.Kieler Polizeireviers in Gaarden. Tatsächlich ist eine Nacht mit einer Polizeistreife im Januar eine ziemlich kalte und ungemütliche Sache. Bei 4 Grad Kieler Nieselpiesel ist Gaarden nachts eindeutig kein Ort, an dem viel Lebensfreude keimt. Immerhin sorgt die dicke und schwere schusssichere Weste, die mir gleich nach Ankunft im Revier verpasst wird, für Wärme. Ansonsten wird mir bedeutet, mich bei Einsätzen zurückzuhalten und mich vor allem nicht zwischen den Beamten und den im Einsatz angesprochenen Menschen zu positionieren, also „außerhalb der Schusslinie“ zu bleiben. Das kann ja heiter werden!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Meine beiden polizeilichen „Begleiter“ sind ein über 2 Meter großer Riese und eine – im Kontrast zu ihrem Kollegen – kleine, quirlige und lustige Person. Er vertritt streng und förmlich das Prinzip Sicherheit und Ordnung, sie ist für die menschlichen Zwischentöne im Einsatz „am Bürger“ zuständig. Eine sehr gelungene Arbeitsteilung, bei der beide ihren jeweiligen Part perfekt beherrschen.&amp;nbsp; Das halten beide bis in die frühen Morgenstunden durch – die Schicht beginnt um 19.00 und endet um 05.00 Uhr -&amp;nbsp; auch bei den nervigsten Situationen. Das hat mich sehr beeindruckt, diese gelungene Balance zwischen Förmlichkeit und Strenge, Höflichkeit und Freundlichkeit , ganz ohne anbiedernden Ton.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Einsatzfahrzeug ist nagelneu – man will ja einem Landtagsabgeordneten nichts schuldig bleiben – und mit der neuen Yelp-Sirene und Videoeinsatzaufnahmekamera ausgestattet. Mit über 100 Sachen, Blaulicht und Yelp-Yelp nachts durch Kiel zu düsen, ist schon ein Erlebnis der besonderen Art.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Einsätze dieser Nacht sind nach Einschätzung der Polizisten das für Gaarden übliche Programm. Bis etwa 24 Uhr dominieren die Hauseinsätze wegen Beschwerden von Wohnungsinhabern, die sich über angeblich oder tatsächlich zu laute Nachbarn beschweren. Freundliche Ermahnungen reichen aus. Zwischendurch sammeln wir einen Volltrunkenen ein, der hilflos auf der Straße liegt und ohne Hilfe erfrieren könnte. Ein alter Bekannter der Streife, der gleich zur Ausnüchterung zurück ins Revier kutschiert wird. Die 6 Gewahrsamszellen im Keller des Reviers sind regelmäßig frequentiert. Ein Kumpel des Aufgelesenen döst schon seit der Mittagsschicht in einer Nachbarszelle und macht sich erfreut bemerkbar, als er die Stimme seines Freundes hört. Ein Zusammenschluss der beiden ist aber nicht vorgesehen. Der herbeigerufene Bereitschaftsarzt – er muss in dieser Nacht noch 5 weitere Male für andere Fälle kommen – stellt die Gewahrsamsfähigkeit fest. Und schon geht’s wieder los: Durchsuchung eines verdächtigen Fahrzeugs. Alles ok, Papiere in Ordnung. Verfolgung eines alkoholverdächtigen Autofahrers (tatsächlich hatte er nicht nur Alkohol intus, sondern war heroinsubstituiert, gleichwohl Kokainkonsument und hatte auch keinen Führerschein). Handgreifliche Beziehungsauseinandersetzung auf der Straße, ein sog. Läufer wird gecheckt. „Läufer“ sind junge Drogenkuriere, die in Gaarden von den Zwischenhändlern für geringen Lohn mit Kleinstportionen aus Zwischenbunkern zu den Kunden geschickt werden. Sie müssen das eingenommene Geld sofort abliefern. So wird das Risiko für die Zwischenhändler minimiert. Unserer hat nichts dabei und kann weitergehen. Ein Mädchen wird festgenommen, weil sie mit geflüchteten Kumpels Autos aufgebrochen haben soll. Aufmerksame BürgerInnen haben die Kids bei frischer Tat beobachtet und das Mädchen festgehalten. Die Langsamsten und Letzten beißen die Hunde! Auch dieses Mädchen ist den beiden Streifenpolizisten schon bekannt. Eine andere Autofahrerin fällt auf, weil sie ohne Licht fährt. Eigentlich soll sie nur freundlich ermahnt werden, ihr Licht einzuschalten. Leider veranlasst ihr Verhalten zu einem Atemalkoholtest: Mit mehr als ein Promille geht es gleich ab auf die Wache. Der dortige Alkometer zeigt noch mehr an, wieder muss der Bereitschaftsarzt zur Blutentnahme aus dem Bett geklingelt werden. Dabei soll es nur ein Schnaps zum Schluss gewesen sein.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Alkohol und Drogen, wenn man mit der Polizei nachts in Gaarden unterwegs ist, reduziert sich der Focus auf diesen Stadtteil leicht auf diesen Ausschnitt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was habe ich sonst noch gelernt? Der viel gescholtene Digitalfunk klappt in dieser Nacht hervorragend.&amp;nbsp; Der bei der Polizei praktizierte Wechselschichtdienst – Frühdienst, Spätdienst und Nachtdienst wechseln sich hintereinander ab – ist anstrengend und wäre nichts für meinen Biorhythmus. Der Anteil von MigrantInnen bei der Polizei ist zu gering. Im 4. Polizeirevier sind von 86 BeamtInnen nur 2 mit Migrationshintergrund bei einem AusländerInnenanteil von 44 % im Stadtteil Gaarden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wenn man als Innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion wirklich wissen will, wie die Polizei tickt, muss man dort hingehen und sich mindestens eine Nacht auf einem Streifenwagen um die Ohren schlagen. Teilnehmende Beobachtung bringt viel für den Erkenntnisgewinn jenseits von Vorlagen und Parlamentsberichten. Ich kann es nach dieser langen Nacht nur allen KollegInnen für ihren jeweiligen Bereich empfehlen.&lt;/p&gt;
&lt;/div&gt;&lt;/div&gt;&lt;/div&gt;&lt;section class=&quot;field field-name-field-thema field-type-taxonomy-term-reference field-label-above view-mode-rss&quot;&gt;&lt;h2 class=&quot;field-label&quot;&gt;Thema:&amp;nbsp;&lt;/h2&gt;&lt;ul class=&quot;field-items&quot;&gt;&lt;li class=&quot;field-item even&quot;&gt;&lt;a href=&quot;/thema/innen-recht&quot;&gt;Innen &amp;amp; Recht&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;/section&gt;</description>
 <pubDate>Thu, 30 Jan 2014 14:47:22 +0000</pubDate>
 <dc:creator>Burkhard Peters</dc:creator>
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 <title>Mein Ordnungsruf in der letzten Landtagsdebatte</title>
 <link>https://archiv.sh-gruene-fraktion.de/blog/burkhard-peters/mein-ordnungsruf-der-letzten-landtagsdebatte</link>
 <description>&lt;div class=&quot;field field-name-body field-type-text-with-summary field-label-hidden view-mode-rss&quot;&gt;&lt;div class=&quot;field-items&quot;&gt;&lt;div class=&quot;field-item even&quot;&gt;&lt;p&gt;In der Landtagssitzung am 24.01.2013 habe ich mir einen Ordnungsruf vom Landtagspräsidenten Klaus Schlie eingefangen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Grund? In meiner Rede zum Landesprogramm gegen Rechtsextremismus habe ich es gewagt, böse Politikersprüche während der Asyldebatte der 90er Jahre in einen wegbereitenden Zusammenhang mit den Brandanschlägen in Mölln zu bringen. So hatte z.B. Edmund Stoiber (CSU) von der Gefahr einer „durchmischten und durchrassten Gesellschaft“ gesprochen, wenn man dem ungehinderten Zugang von Asylbewerbern keinen Riegel vorschiebe.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ich hatte darauf hingewiesen, dass auch die beiden Attentäter von Mölln erklärt hatten, sie hätten mit ihren Taten ein Zeichen gegen die „Asylanten“ setzen wollen. Beide waren übrigens in Rostock-Lichtenhagen dabei gewesen und hatten sich in den Monaten vor den Anschlägen in Mölln an Angriffen mit Brandflaschen auf Asylbewerberheime in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein beteiligt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gegen den Ordnungsruf habe ich am nächsten Tag Einspruch nach der Geschäftsordnung eingelegt mit der Begründung, mein Recht auf freie Meinungsäußerung&amp;nbsp; und meine Stellung als frei gewählter Abgeordneter sei verletzt worden. Der Landtagspräsident hätte meinem Einspruch stattgeben können, was er aber nicht tat. Über die Berechtigung des Ordnungsrufs wird also in der nächsten Landtagssitzung ohne Aussprache abgestimmt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das soll am kommenden Mittwoch stattfinden. Das Verfahren hat allerdings eine Dynamik angenommen, mit der ich nicht gerechnet habe. Aus den Fraktionen von SPD und SSW kommt das Signal, dass man mich in der Abstimmung unterstützen wird. Die CDU wird darauf beharren, dass ich mit dem Vorwurf, verdiente Parlamentarier wie Edmund Stoiber trügen eine Mitverantwortung für die Anschläge in Mölln, die parlamentarische Ordnung verletzt habe.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;In der letzten Fraktionssitzung haben wir darüber diskutiert, ob es richtig ist, mit meiner Aufsässigkeit gegen den Ordnungsruf die in der letzten Landtagssitzung ohnehin arg strapazierte Stimmung zwischen Regierungslager und Opposition noch mehr aufzuheizen. Die Hau-Ruck-Änderung des Sparkassengesetztes im Verlauf einer Landtagssitzung hat uns die Opposition übel genommen. Das Argument, die Koalitionsparteien würden jetzt mit ihrer Parlamentsmehrheit einen missliebigen Ordnungsruf einfach „wegstimmen“ und damit auch die Autorität und Stellung des Landtagspräsidiums untergraben, ist daher ernst zu nehmen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Letztlich haben wir uns in einer sehr solidarisch geführten Diskussion doch dazu entschlossen, den Einspruch gegen den Ordnungsruf nicht zurückzunehmen. Denn es geht nicht darum, einfach nur Macht zu demonstrieren, um eine eigentlich nebensächliche Einzelentscheidung des Landtagspräsidenten Klaus Schlie aufzuheben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Rolle der maßgeblich von der&amp;nbsp; CDU/CSU betriebenen Kampagne zur faktischen Abschaffung des Asylrechts nach Art. 16 Grundgesetz in den frühen 90er Jahren und ihre Auswirkung auf das Erstarken einer äußerst gewaltbereiten rechtsradikalen Szene sowohl in den neuen Bundesländern als auch in Westdeutschland ist ein Thema, das wie ein dunkler Schatten auf der neueren Geschichte der CDU/CSU liegt. Zu erinnern ist auch daran, dass die CDU auch in den folgenden Jahren immer wieder dazu tendierte, die „Ausländerkarte“ zu ziehen, wenn ihre Wahlchancen wackelig standen. Man denke nur an die Koch’sche Einbürgerungsdiskussion in Hessen oder den Wahlslogan des Herrn Rüttgers in NRW: „Kinder, statt Inder“.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Aus diesem Grund berührt die Passage meiner Rede offenbar ein Tabu innerhalb der CDU, das angesprochen werden muss und darf, ohne dass man sich dafür einen Ordnungsruf einhandelt. Auch wenn mit dieser Ansprache die eigentlich wünschenswerte Einmütigkeit aller demokratischen Parteien in der Positionierung gegen Rechtsradikalismus in Schleswig-Holstein ein wenig eingetrübt wird, der Glaubwürdigkeit der CDU würde es gut tun, wenn sie sich der Diskussion um ihre Rolle und Verantwortung in der Asyldebatte endlich stellen würde.&lt;/p&gt;
&lt;/div&gt;&lt;/div&gt;&lt;/div&gt;&lt;section class=&quot;field field-name-field-thema field-type-taxonomy-term-reference field-label-above view-mode-rss&quot;&gt;&lt;h2 class=&quot;field-label&quot;&gt;Thema:&amp;nbsp;&lt;/h2&gt;&lt;ul class=&quot;field-items&quot;&gt;&lt;li class=&quot;field-item even&quot;&gt;&lt;a href=&quot;/thema/innen-recht&quot;&gt;Innen &amp;amp; Recht&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;/section&gt;</description>
 <pubDate>Wed, 13 Feb 2013 00:00:00 +0000</pubDate>
 <dc:creator>Burkhard Peters</dc:creator>
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