Eine rechtssichere Reform des Finanzausgleichsgesetzes

 

Zur heutigen Landtagsdebatte zu TOP 7 + 8 – Änderung des Finanzausgleichs; Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter.

 

Die Reform des kommunalen Finanzausgleiches gehört wohl zu den herausforderndsten Projekten dieser Legislaturperiode. Insgesamt fast zwei Milliarden Euro werden über den kommunalen Finanzausgleich verteilt. Das ist der zweitgrößte Posten unseres Landeshaushaltes nach den Personalausgaben.

 

Umso mehr freut es mich, dass es uns nach viel Arbeit und auch reichlich Streit gelungen ist, ein Finanzausgleichsgesetz vorzulegen, hinter dem sogar alle kommunalen Landesverbände stehen. Wir zeigen erneut, dass diese Koalition in der Lage ist, breite gesellschaftliche Perspektiven abzubilden und so stabile Kompromisse zu entwickeln.

 

Das Ergebnis ist gut für unsere Kommunen. Der Stabilitätspakt sichert einen Vorwegabzug für Aufnahme und Integration, der mit elf Millionen Euro sogar über der Forderung der Kommunen liegt. Auch für Infrastruktur und Straßenbau gibt es neun Millionen Euro mehr als bisher und damit insgesamt 68 Millionen Euro. Dazu kommen beispielsweise noch die Entlastung beim Abrechnungsbetrag des Kommunalen Finanzausgleiches 2020 und Kompensationen für Lohn- und Einkommenssteuer. Aber auch noch die ambitioniertere Abschaffung des Investitionskostendeckels im Schulbau und die Einführung einer differenzierten Kreisumlage.

 

Besonders freut mich und meine Fraktion, dass wir die strukturelle Stärkung der Frauenhäuser in Schleswig-Holstein beschlossen haben. Nach den deutlich erhöhten investiven Mittel gehen wir nun den zweiten Schritt, um diese wichtige Arbeit deutlich zu stärken.

 

Wir beschließen heute eine rechtssichere Reform des Finanzausgleichsgesetzes mit der Unterstützung der kommunalen Landesverbände. Wer hätte das gedacht? Ich bin sehr froh darüber.

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