Es darf kein Verwaltungshickhack nach dem Verlust eines wichtigen Menschen geben

 

Zur heutigen (6. September 2018) Diskussion im Landtag zu TOP 7 – Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein sagt der Abgeordnete der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:

 

Das Bestattungsgesetz sieht in Schleswig-Holstein vor, dass die Hinterbliebenen in einer gewissen Reihenfolge für die Beerdigungskosten verantwortlich sind. Sollte das finanziell für die Hinterbliebenen nicht möglich sein, zahlt die Gemeinschaft oder die nächsten zahlungsfähigen Hinterbliebenen. Bundesweit ist hier der Umgang unterschiedlich. Die Länder können dies regeln und müssen das auch tun. Es ist gut, dass die Bürgerbeauftragte dieses Thema auf den Tisch gebracht hat und der SSW es mit einem Antrag im Plenum einbringt.

 

Im Kern geht es darum, ob der Staat oder die Familie die Verantwortung für die Bestattung übernehmen soll. Das kann Konflikte schaffen. Ich habe beispielsweise vollstes Verständnis, wenn beispielsweise das Kind eines Vaters, der den Kontakt abgebrochen hat und kein Unterhalt zahlen wollte, die Beerdigungskosten nicht übernehmen möchte.

 

Schleswig-Holstein hat eine recht kurze Rangfolge der zu verpflichtenden Hinterbliebenen, bis zu den Enkelkindern. In Hamburg und Bayern kann es sogar dazu kommen, dass Lebenspartner*innen der Stiefkinder oder gar Betreuer*innen für eine Beerdigung aufkommen müssen.

 

Beim Umgang mit Verstorbenen darf es keine Unklarheit geben. Es darf kein Verwaltungshickhack nach dem Verlust eines wichtigen Menschen geben. Ob die Vergemeinschaftung wirklich sinnvoll ist, werden wir im Ausschuss diskutieren müssen.

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