Landesforsten: Mehr Wald und mehr Mitsprache

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 4+55 –Errichtung der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten; Nutzungsausfallprämie bei Neuwaldbildung einführen

 

Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit Jahren wiederholen die waldpolitischen Sprecher*innen aller demokratischen Parteien das Mantra: Wir wollen Wald auf 12 Prozent der Landesfläche. Seit Jahren wird dieses Ziel mal mehr mal weniger verfehlt. Und dies auch in Zeiten, in denen die Waldbau-Förderung höher war als heute. Fläche ist eben nicht vermehrbar. Im Gegenteil: In Zeiten des Klimawandels und des ansteigenden Meeresspiegels muss unser Land zwischen den Meeren durchaus damit rechnen, Fläche zu verlieren.

 

Zugleich leisten Wälder – neben ihrer ökologischen und Erholungsfunktion - einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Erderwärmung und so bleibt das 12-Prozent-Ziel weiterhin wichtig und richtig. Wir wollen deshalb erneut Anreize setzen, um mehr Flächeneigner*innen für die Bildung neuer Wälder zu gewinnen. Aus diesem Grund haben wir mit dem Bekenntnis zum biologischen Klimaschutz und dem entsprechenden Landtagsbeschluss von Januar diesen Jahres neben dem Moorschutz die Neuwaldbildung verstärkt in den Fokus genommen. Heute bitten wir die Landesregierung, eine entsprechende Förderrichtlinie auf den Weg zu bringen und von der EU notifizieren zu lassen. Wir unterstreichen damit unser Ziel.

 

Ich will aber auch deutlich sagen, dass eine solche Notifizierung kein Selbstläufer ist und scheitern kann. Vor allem müssen wir uns darauf einstellen, dass es etwa ein Jahr dauern wird, bis dieser Vorgang abgeschlossen ist. Ich betone dies deswegen, weil es hier nicht allein um politische Absichten, sondern um eine rechtssichere Abwicklung geht, ohne die wir kein Geld in die Hand nehmen können. Und es gehört für mich zu einer ehrlichen Politik dazu, keine falschen Erwartungen zu wecken.

 

Mit dem zweiten Antrag ändern wir die gesetzliche Grundlage für unsere Landesforsten und erweitern deren Organisation um eine Gewährträgerversammlung. Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten gehören zu 100 Prozent dem Land. Aus meiner Sicht ist es daher vollkommen logisch, dass das Land als Eigentümer einen angemessenen Einfluss auf die Unternehmensführung und -geschäfte haben muss.

 

Bislang gab es in der Struktur der Landesforsten kein Organ, in dem diese Eigentümerinteressen ausgeübt werden konnten. Die Mitglieder im Verwaltungsrat gehören nicht überwiegend der Landesregierung an und sind zudem nicht weisungsgebunden. Eine angemessene Beteiligung des Landes an den Entscheidungen ist hier demnach nicht gegeben.

 

Hinzu kommen die Selbstverpflichtung der Landesregierung aus der letzten Wahlperiode und die rechtliche Grundlage in der Landeshaushaltsordnung, wonach sich das Land nur an Unternehmen beteiligen darf, auf die sie ihrem Anteil entsprechenden, angemessenen Einfluss ausüben kann. Das ist bei den Landesforsten erkennbar nicht der Fall. Mit der Einführung einer Gewährträgerversammlung und der Erweiterung des Verwaltungsrates um ein von der Landesregierung benanntes Mitglied wird dies nun berichtigt.

 

Ich freue mich, dass dies nach langen, kontroversen und nicht immer an der Sache orientierten und mit mancherlei Unterstellungen geführten Debatten heute gelungen ist und bedanke mich insbesondere bei den kritischen Kolleg*innen für die am Ende dann doch sehr konstruktiven Gespräche, die zu der hier nun vorliegenden Gesetzesänderung geführt haben. Ich weiß, dass Ihnen das nicht leicht gefallen ist. Umso größer ist mein Dank.

Thema: 

kein Egebniss

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