Mietpreisbremse wird in Schleswig-Holstein auslaufen

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 1 – Aktuelle Stunde zum Thema „Mieterinnen und Mieter wirksam schützen – Verbesserungen beim Mietpreisschutz auch in Schleswig-Holstein konsequent umsetzen!

 

Dazu sagt die Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das große Thema Wohnen, Wohnraumschaffung begleitet uns in nahezu jeder Landtagssitzung. Die Fragen: Wie zahle ich meine Miete? Finde ich ausreichend Wohnraum? Sind für viele Menschen existentiell und schaffen Ängste. In vielen Teilen der Bevölkerung: selbst bei denen die eine bezahlbare Wohnung haben. Und diese Ängste führen zu Frust und Wut auf die Politik. Deshalb ist die Wohnungsfrage eine entscheidende.

 

Die Entscheidung, die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein auslaufen zu lassen, beunruhigt Menschen. Denn wer sich damit nicht näher auseinandersetzt mag den Eindruck haben, dass eine Bremse wegfällt, die wirklich bremst. Und das macht natürlich Angst. Mietpreisbremse --- das ist schon ein wirkungskräftiges Wort.

 

Anlass dieser Aktuellen Stunde ist die Tatsache, dass die Große Koalition in Berlin die – lange Zeit umstrittene – Mietpreisbremse verschärfen will. Ich kann und will nicht verhehlen, dass wir Grüne diese Verschärfung gut finden. Wir unterstützen den Ansatz und hätten die Mietpreisbremse und übrigens auch die Kappungsgrenzenverordnung in Schleswig-Holstein gern beibehalten.

 

Denn, auch wenn die Wirkungen umstritten sind: Die Begründung, dass ohne die Bremse mehr Wohnungen entstehen, halte ich auch für eine gewagte These – insofern könnte man theoretisch auch ein wirkungsschwaches Instrument bestehen lassen.

 

Aber: Koalitionen bestehen aus Kompromissen und sind erfolgreich, wenn sich alle an die Verabredungen halten. Unser Koalitionsvertrag wurde 2017 verhandelt. Die allgemeine Einschätzung über dieses Regulativ war zu der Zeit: die Mietpreisbremse ist ein stumpfes Schwert, sie wirkt (bisher) nicht. Und das habe nicht ich mir ausgedacht, das stammt u.a. aus dem Wochenbericht des Deutschen Instituts für Weltwirtschaft vom 01.06.2016. Und zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie, die das Innenministerium noch in der Küstenkoalition in Auftrag gegeben hat.

 

In dieser Annahme haben wir die Zustimmung zur Anschaffung gegeben. Das ist jetzt so.

 

Aber: Das heißt überhaupt nicht, dass Mieter*innenschutz bei uns keinen Stellenwert hat oder nicht stattfindet. Das BGB gilt auch ohne Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein und dort ist z.B. die Darlegungspflicht für Vermieter*innen verbindlich geregelt. Und der Mieter*innenschutz ist verschärft worden – auch für Schleswig-Holsteinische Mieterinnen und Mieter! In der Landtagssitzung im März, in der wir die Abschaffung der Mietpreisbremse beschlossen haben, haben wir gleichzeitig beschlossen:

 

§5 WiStrG über eine Bundesratsinitiative zu verschärfen – im Antrag geht es um die prozessualen Hürden.

 

Wir streben an, auch die tolerierte Miethöhe zu senken und den Betrachtungszeitraum zu verlängern. Damit wäre der §5 ein schärferes Schwert als die Mietpreisbremse, weil es eine Bußgeldzahlung von bis zu 50.000€ nach sich zieht und nicht nur die Rückerstattung zu viel gezahlter Gelder. Außerdem haben wir noch vier weitere Punkte beschlossen, die alle darauf abzielen, den Wohnungsmarkt zu entlasten.

 

Vor Jahren wurden kommunale Wohnungsgesellschaften verkauft, verscherbelt – das ist eine der Hauptursachen dafür, dass uns heute sozialer Wohnraum fehlt. Und dafür, dass Mieten für Menschen mit geringem Einkommen unbezahlbar werden. Wir bauen in dieser Koalition die Förderung des sozialen Wohnungsbaus aus und setzen die bestehenden Programme fort. Das ist gut und richtig. Denn die Grundvoraussetzung für bezahlbaren Wohnraum, ist die Bereitstellung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass eine Mietpreisbremse in unserem Land nicht notwendig ist.

 

Vielen Dank.

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