Numerus Clausus durch alternative Verfahren ersetzen oder ergänzen

Zum heutigen (19. Dezember 2017) Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Numerus Clausus in Medizin sagt der hochschulpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bringt endlich Bewegung in das Zulassungsverfahren in den vier Studiengängen Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie in der Pharmazie, in denen die Studienplätze zentral vergeben werden.

Wir Grünen fordern schon lange, den Numerus Clausus als zentrales Element der Zulassungsbeschränkung durch alternative Verfahren zu ersetzen oder zu ergänzen. Im Bereich der Humanmedizin kann hierzu beispielsweise ein Blick nach Österreich sinnvoll sein, wo gute Erfahrungen mit dem medizinischen Eignungstest (MedAT) gemacht werden. Jetzt ist es unsere Aufgabe als Länder, gemeinsam mit dem Bund bis 2019 alternative Auswahlkriterien neben der Abiturnote zu entwickeln. Es steht fest, dass wir bundesweit mehr gut qualifizierte Medizinstudierende brauchen. Auch das muss in der Debatte sinnvoll berücksichtigt werden.

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