Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 16 – Lückenlose Videoüberwachung in Zügen
Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Andreas Tietze:
Im öffentlichen Raum muss auch die Privatsphäre erhalten bleiben. Ich möchte nicht ohne Anlass dauerüberwacht werden, wenn ich Zug fahre. Klar ist aber auch, dass gleichzeitig die Pflicht zum Schutz der BürgerInnen besteht. Dies muss gegeneinander abgewogen werden.
Aus meiner Sicht geht es hierbei um folgende Aspekte:
-> Kann Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten beitragen?
-> Wird dadurch die Aufklärung von Straftaten zumindest unterstützt?
-> Im Sinne der Verkehrswende spielt hier auch die Frage eine Rolle, ob durch den Einsatz von Videoüberwachung die Attraktivität des SPNV gesteigert oder gesenkt wird.
Um es vorweg zu nehmen: Aus der Beantwortung dieser Fragen ergibt sich für uns nur logisch die Möglichkeit einer anlassbezogenen Videoüberwachung.
Was heißt dies? In der Landtagssitzung vom Januar dieses Jahres haben wir über einen Antrag der Piraten zum Thema Videoüberwachung in Bahnhöfen diskutiert. Der jetzige Antrag beschäftigt sich hauptsächlich mit Videoüberwachung in Zügen. Ein weiterer Punkt ist Videoüberwachung bei Großereignissen wie zum Beispiel Volksfesten oder Fußballspielen. Dies lädt zu einer differenzierten Betrachtung ein, man kann nicht alles in einen Topf werfen!
Zum ersten Aspekt, der Verhinderung von Straftaten: Bei Taten mit radikalem Hintergrund oder spontanen Taten z.B. unter Alkoholeinfluss trägt die Videoüberwachung, so zahlreiche Studien, nicht zur Verhinderung der Tat bei.
Bei Straftaten wie zum Beispiel Vandalismus besteht zumindest die Möglichkeit der Abschreckung. Auf unsere Nachfrage hin berichteten die in Schleswig-Holstein tätigen Schienen-Personen-Nahverkehrs-Unternehmen, die seit längerer Zeit Videoüberwachung anwenden, von einem Rückgang des Vandalismus.
Jedoch wurde hier nur die reine Zahl betrachtet, ohne Einbeziehung übergeordneter Aspekte, wie zum Beispiel sozial-demographische Veränderungen bei den StreckennutzerInnen.
Auch wurde nicht berücksichtigt, inwieweit es sich um Verdrängungseffekte handelt. Sprich: ob der Vandalismustrieb einfach außerhalb des Überwachungsbereiches ausgelebt wird.
Bei Bahnhöfen – wie auch bei Großereignissen wie Fußballspielen – ist die Situation meiner Meinung nach eine andere. Dort sind in der Regel Einsatzkräfte vor Ort und können bei einer durch Videobeobachtung festgestellten Gefahrensituation durch zeitnahe Präsenz am Ort des Geschehens eine Eskalation verhindern.
Beim zweiten Aspekt, der Unterstützung zur Aufklärung sehe ich zumindest die Möglichkeit, dass Videoüberwachung zusammen mit den anderen Ermittlungsinstrumenten zur Aufklärung beitragen kann. Hier reden wir dann von einer Videoaufzeichnung, die bei ereignislosem Tagesverlauf von niemandem angeschaut wird und nach 24 Stunden wieder gelöscht wird. Bei gemeldeter Gefahrensituation ist zudem ein Live-Zuschalten möglich.
In der Verkehrsgemeinschaft Flensburg ist es so geregelt, dass am Abend die Reinigungskräfte in den Bussen eventuelle Vandalismusschäden melden.
Stellen diese nichts Derartiges fest, werden die Bänder ungesehen gelöscht.
Im Sinne der von uns gewünschten Verlagerung von der Straße auf die Schiene spielt der dritte Aspekt, wie gerne KundInnen die Bahn nehmen und wie sicher sie sich dabei fühlen, eine große Rolle. Den Erkenntnissen der SPNV-Unternehmen in Schleswig-Holstein nach fühlen sich KundInnen nicht durch Videokameras belästigt. Es ist von einer geringen Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls auszugehen.
Bei Anwesenheit von Sicherheitspersonal dürfte dies jedoch wesentlich höher sein, deshalb begrüßen wir auch die kostenlose Beförderung von PolizeibeamtInnen in Bussen und Bahnen.
Die KollegInnen der Piratenfraktion fordern in Punkt 4 ihres Antrages die Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie. Auch wenn es schon viele wissenschaftliche Publikationen zum Thema gibt - übrigens auch viele, die die Ergebnisse der im Piratenantrag genannten Studien widerlegen - macht eine auf Schleswig Holstein bezogene Studie durchaus Sinn.
In einer solchen Studie müssen differenziert, die in den unterschiedlichen Regionen in Schleswig-Holstein unter Abgrenzung der übergeordneten Faktoren noch offenen Fragen beantwortet werden. Hieraus lässt sich dann auch detailliert ableiten, in welchen Situationen eine anlassbezogene Videoüberwachung Sinn macht.
Wir befürworten eine Ausschussüberweisung zur Klärung weiterer Aspekte.
Fraktion SH

