Anlässlich der heutigen Pressekonferenz des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, des Netzwerk der Dorfschulen Schleswig-Holsteins und des Landeselternbeirat der Grundschulen und Förderzentren zum Erhalt kleiner Grundschulen erklären Anke Erdmann, schulpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Bernd Voss, Sprecher für ländliche Räume:
Schleswig-Holstein ist ein Flächenland, die Auswirkungen der demografischen Veränderungen sind hier besonders spürbar. Von heute an verliert Schleswig-Holstein bis 2030 im Grundschulbereich 13 Prozent seiner Kinder. In der Sekundarstufe I werden es im selben Zeitraum sogar 20 Prozent weniger Jugendliche sein. Den größten Rückgang wird es dabei in den Kreisen Dithmarschen und Steinburg geben, in denen rund ein Drittel weniger Kinder und Jugendliche leben werden als noch 2006.
Diese Zahlen machen deutlich: wir können nicht, wie die letzten Landesregierungen, die Schulstruktur dem Zufall überlassen. Wir wissen um die Sorge in den Dörfern und Orten, denn wenn erst einmal die Schule fehlt, dann ziehen auch keine jungen Familien mehr zu. „Kurze Beine, kurze Wege“, das ist immer noch ein wichtiger Grundsatz.
Nach vielen Schulbesuchen, Veranstaltungen und mehreren Diskussionsrunden kommen wir zu folgenden Eckpunkten, die wir auch in einem Diskussionspapier dargestellt haben. (Das ausführliche Diskussionspapier ist zu finden unter: http://www.sh.gruene-fraktion.defiles/diskussionspapier-dorfschulen.pdf).
Die Umsetzung hat bereits begonnen:
1.) Viele Schulen, BürgermeisterInnen, Schulträger, viele Eltern haben sich auf den Weg gemacht: Vor Ort wird oft nach pragmatischen Lösungen gesucht. Auch bei Schulschließungen entstehen Kosten für die Kommune: Schülerbeförderung, leerstehende Gebäude und Schulkostensätze, die dann an die benachbarten Schulen fließen. Um die Schulen im Dorf zu lassen, wollen wir den Schulträgern darum Flexibilität bei der Umsetzung bei kleinen Schulen ermöglichen, wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Grundsätzlich sollte aber die Mindestgröße für Grundschulen mit 80 Kindern beibehalten werden. Wünschenswert ist aber eine Flexibilisierung der Mindestgrößenverordnung: Wenn es also vor Ort tragfähige Lösungen gibt, aufgrund von jahrgangsübergreifenden Konzepten, intelligenten Kooperationen zwischen Krippe, Kita und Schule – wie z.B. in Morsum auf Sylt oder einer Vernetzung mehrerer kleiner Schulen – dann sollten solche Modelle auch ermöglicht werden.
2.) Derzeit werden Standorte, zu denen weniger als 80 Kinder gehen, zu Außenstellen einer Stammschule. Dies führt nicht immer zum gewünschten Erfolg, sondern teilweise Verlust der Schulidentität. Die Schulleitung der Stammschule leitet dann die Außenstelle/n mit – die Entlastung dafür ist eher gering. So eine „Fernwartung“ von kleinen Grundschulen führt entweder dazu, dass der kleine Standort sich weiter selbst organisiert und die offizielle Schulleitung eher formal beteiligt – oder aber dass die neue Schulleitung zwischen mehreren Standorten hin und her gerissen ist. Rheinland-Pfalz ermöglicht im ländlichen Raum in Ausnahmefällen auch eine Eigenständigkeit von Schulen unterhalb der Mindestgröße. Das neue Schulgesetz in Schleswig-Holstein wird, um das zu ermöglichen, eine Experimentierklausel enthalten.
3.) Für die Gemeinschaftsschule haben wir vereinbart, die Mindestgröße von 300 auf 240 SchülerInnen zu senken. So stellen wir auch für den ländlichen Raum sicher, dass das Schulangebot nicht zu sehr ausgedünnt wird. Die Absenkung der Mindestgröße hier ist auch ein Signal an verunsicherte Familien, Lehrerkräfte und Schulträger an kleineren Gemeinschaftsschulstandorten. Anders als im Grundschulbereich sind hier aber keine dauerhaften Unterschreitungen der gesetzten Zahlen denkbar, da in den weiterführenden Schulen bestimmte Wahlmöglichkeiten bei den Fächern bestehen. Da sind 240 SchülerInnen schon das absolute Minimum!
4.) Ein extra Lehrerzuschlag für Dorfgrundschulen ist allerdings unrealistisch, denn uns fehlen bereits sowohl für den Basisunterricht als auch für den Weg zu inklusiven Schule viele Lehrkräfte in Schleswig-Holstein. Unser Augenmerk muss darauf liegen, diese Lücke bei der Lehrerversorgung nach und nach zu schließen. Viele kleine Standorte zeigen schon jetzt, dass auch mit der normalen Lehrerzuweisung für Ministandorte Schule gut gemacht werden kann. Wenn dies vor Ort gewünscht ist, so sollen diese Modelle vor Ort auch von Landesseite ermöglicht werden.
5.) Schulen im Dorf sind nicht nur eine Frage der Bildungspolitik, sondern auch eine Frage der Politik für den ländlichen Raum. Darum ist die Vereinbarung der Koalition, im Europäischen Strukturprogramm für den ländlichen Raum Mittel einzustellen, inzwischen eingelöst. Derzeit stehen für den Bereich Schulen und Kitas im ländlichen Raum rund 15 Mio. Euro in den kommenden Jahren zur Verfügung. Daraus kann kein Personal im klassischen Sinne bezahlt werden. Aber denkbar sind Investitionen in bauliche Kooperationen z.B. von Kita und Schule, in Netzschulmodelle mit mehreren kleinen Standorten, in notwendige Fortbildungsinitiativen oder in die Begleitung von Umstellungsprozessen an kleinen Standorten. Wem das zu wenig ist, sollte prüfen, ob er oder sie in eigener Verantwortung andere Weichen gestellt hat.
Es gibt auch Orte, in denen man die Schule lautlos geschlossen hat, weil eine Kooperation mit der dann größeren Nachbarschule auch Vorteile bietet. An den Orten, in denen mit guten Konzepten um den Erhalt der Schule gekämpft wird, in denen tragfähige, innovative Konzepte ohne zusätzliche Lehrerstunden entwickelt wurden – denen wollen wir bei der Umsetzung keine Steine in den Weg legen! Dort wollen wir den Rahmen bieten, damit die Schule im Dorf bleiben kann.
Fraktion SH

