Wolfgang Baasch (sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion), Anke Erdmann (schulpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Flemming Meyer (sozialpolitischer Sprecher des SSW):
„Die regierungstragenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW haben heute eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes auf den Weg gebracht, die die Gerechtigkeitslücke im Kita-Gesetz schließen wird. Mit der Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass landesweit Eltern, die nur Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, keine Kita-Gebühren für ihre Kinder bezahlen müssen.
Zwar besteht ein individueller Anspruch aufgrund des Bundesrechts schon heute. Und auch die kreisfreien Städte und viele Kreise stellen bereits einkommensschwache Familien von Kita-Gebühren frei. Im Kindertagesstättengesetz ist dies aber noch nicht nachvollzogen worden. Das wollen wir jetzt ändern.
Für uns ist diese Maßnahme, die zum kommenden Kita-Jahr in Kraft treten soll, ein erster und notwendiger Schritt. Ein weiterer Schritt wurde in der Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus zwischen Land und Kommunen verabredet. Hierbei sollen in Zukunft nicht ausgeschöpfte Mittel für eine verbesserte Regelung zur Sozialermäßigung genutzt werden können. In diesem und dem kommenden Jahr wird die Umsetzung des Rechtsanspruches der Eltern auf einen Betreuungsplatz für unter drei- und über einjährige Kinder im Vordergrund stehen. Im Anschluss setzen wir darauf, dass auch Familien mit geringem Einkommen keinen Beitrag für den Kita-Platz zahlen müssen. Materielle Armut darf nicht Bildungsarmut bedeuten.“
Fraktion SH

