Landtagsrede zum Thema Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes
Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Anke Erdmann:
Es gibt Themen, die sind ganz einfach: Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, sollten für ihre Kita nichts zahlen. So einfach ist das.
Der Bund sieht das im Prinzip so vor. Alle kreisfreien Städte und die meisten Kreise – mit zwei Ausnahmen – regeln das so. Meistens kommen sie den Eltern noch weiter entgegen.
Nur im Kita-Gesetz unseres Landes steht es anders: Demnach müssen nur 85 Prozent von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II freigestellt werden, wenn die Kita-Gebühren für die Eltern berechnet werden. Das wollen wir ändern!
Das wollen wir vor allem ändern, weil wir wissen: Kinder profitieren davon, wenn sie in Kitas gehen. Wir reden viel über Startchancen, das soll sich auch in unserer Rechtslage widerspiegeln. Gerade Kinder, die es schwer haben, deren Familie von Erwerbsarbeitslosigkeit oder mangelnden Deutschkenntnissen geprägt sind, können so ihre Startposition ins Leben verbessern.
So belegt Prof. Jutta Allmendinger in ihrem aktuellen Buch, dass sich für sozial-benachteiligte Kinder die Wahrscheinlichkeit durch den Kita-Besuch enorm erhöht, später eine Schullaufbahn mit dem Ziel Abitur einzuschlagen – von 15 auf rund 40 Prozent. Solche Wirkungsgrade gibt es sonst kaum und die wissenschaftlichen Befunde sind ausgesprochen heterogen.
Darum wollen wir bestehende Hürden für einen Kita-Besuch nach und nach abbauen! Wir streichen zunächst den Passus im Kita-Gesetz, dass nur ein Teil der Hartz IV-Sätze bei der Gebührenfreiheit berücksichtigt wird. – Das ist längst überfällig!
In Schleswig-Holstein zahlen die Eltern im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich hohe Kita-Beiträge. Wir wollen und wir müssen besser werden: Diese Änderung heute ist nur der erste Schritt in Richtung fairer Kita-Gebühren. Der Weg zur gewünschten Beitragsfreiheit ist noch weit.
Doch auch den nächsten Schritt für familienfreundlichere Kita-Tarife hat die Landesregierung im Grunde schon mit den Kommunen anvisiert: Im Punkt 5 der gemeinsamen Vereinbarung zur Krippenfinanzierung vom letzten Dezember ist die verbesserte Regelung zur Sozialermäßigung thematisiert. Familien mit kleinen Einkommen besser zu stellen, darum wird es als nächstes gehen. Hier sieht sich das Land kostenmäßig in der Pflicht, und das ist auch gut so.
Lassen Sie uns heute zeigen, dass wir gemeinsam dieses Land immer familienfreundlicher machen – und zwar Hand in Hand, das wäre mein Wunsch! Warum kompliziert, wenn es einfach geht?
Fraktion SH

