Schleswig-Holstein ist Windland Nr.1 und wenn es nach mir geht soll das auch so bleiben. Dazu gehört auch dass wir gute Tradition der geordneten Windkraft-Planung haben. Die jetzige Landesregierung hat die Planungen von der Vorgängerkoalition geerbt und fortgeführt.
Wir wollen gemeinsam die Energiewende. Dieses Land und auch dieses Parlament hat sich mehrfach zur Energiewende bekannt. Ein Bekenntnis, das man andernorts in der Bundesrepublik vermisst. Durch das Urteil in Schleswig stehen wir vor einer neuen Situation. Das ist nicht zu kritisieren, aber bedauern tu ich es. Durch das Gerichtsurteil wurden ökonomische Interessen vor Bürgerwünsche gestellt – schade. Sollte das Urteil endgültig Bestand haben, braucht das Land eine Alternative! Diese Alternative bietet die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf! Schnell und gleichzeitig solide. Für sein entschiedenes Handeln danke ich Torsten Albig und allen Beteiligten in der Staatskanzlei.
Wir alle wollen mit der neuen Rechtslage zum Ausbau der Windenergie drei Dinge berücksichtigen:
1. Der Ausbau der Windkraft in SH soll weiter voran gehen.
2. Einen ungezügelten und wilden Ausbau soll es nicht geben.
3. Die Akzeptanz für die Energiewende soll bei den Menschen erhalten bleiben.
Schauen wir uns doch das Ergebnis an: Der Ausbau geht weiter. Nach Abzug der harten und weichen Tabukriterien bleibt genügend Fläche, um zukünftig die Energie- und Klimapoltische Ziele zu erreichen. Entsprechend ist auch der Netzausbau nicht in Frage gestellt. Wir müssen nicht von vorne anfangen. Und das bleibt wichtig, auch wenn manche den schnellen Ausbau 4 Jahre nach Fukushima in Frage stellen. Solange noch jeden Tag Atommüll produziert wird, für den niemand die Verantwortung übernehmen will, können wir gar nicht schnell genug sein bei der Energiewende. Wenn wir erfolgreich die Windkraft ausbauen wollen, dann geht das nicht auf Kosten aller anderen Güter. Dann brauchen wir Kriterien, die den Naturschutz, den Denkmalschutz, das Landschaftsbild, die Interessen der Anwohner, die Sicherheit berücksichtigen.
Wer heute und in Zukunft Wildwuchs sehen möchte, sollte lieber in die neuen Naturwaldflächen gehen. Bei den Windkraftanlagen wird es ihn nicht geben. Die Regierung erarbeitet einen Erlass mit einem differenzierten Kriterienkatalog zur Bebauung. Hier spielt die Musik. Und ich hoffe sehr, dass wir auch hier zu einem breiten gesellschaftlichen Konsens auch mit den Kommunen kommen.
Meine Damen und Herren,
die Akzeptanz in der Bevölkerung: Sie hängt davon ab, wie uns der Spagat gelingt zwischen einem zügigen Ausbau der Windenergie und der Berücksichtigung der Interessen derer, die die Windmühlen an bestimmten Orten ablehnen. Hier kann Bürgerwille gegen Bürgerwille stehen. Den einen gibt es nicht. Nur wenn die Balance stimmt und die Bürger das Gefühl haben sie partizipieren von der Energiewende, schaffen wir auch Akzeptanz. Und einen ganz wichtigen Teil für die gesellschaftliche Akzeptanz spielt auch die breite Mehrheit hier im Parlament. Deshalb danke ich insbesondere der CDU für ihre konstruktive Mitarbeit am Gesetz. Wir danken für ihre Anregungen und für ihre Bereitschaft nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.
Meine Damen und Herren,
ich weiß es gibt den einen oder anderen Juristen, der sich kritisch zu Wort gemeldet hat. Das ist beim Betreten von regulatorischem Neuland nicht ungewöhnlich. Wir teilen ihre Bedenken nicht. Im Übrigen habe ich aber bisher auch keine überzeugende Alternative von Ihnen gesehen. Und nichts tun, meine Damen und Herren, ist für mich keine Alternative.
Wir wollen die Windenergie weiter ausbauen und die Energiewende voran bringen.
Wir wollen keine Verspargelung der Landschaft.
Wir wollen, dass die Schleswig Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner weiter hinter der begonnenen Energiewende stehen.
Deshalb bitte ich sie alle hier im Haus, diesen Weg gemeinsam mit uns zu gehen.
Vielen Dank.
Fraktion SH


