Zur geplanten Änderung des Landesplanungsgesetzes in Bezug auf den Bau von Windenergieanlagen sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
„Wir müssen den Herausforderungen des OVG-Urteils offensiv begegnen. Ein Windenergiesicherungsgesetz bzw. eine Änderung des Landesplanungsgesetzes kann dafür eine richtige Grundlage sein. Wichtig für unser Land ist, dass der wirtschaftliche Erfolg eines zügigen Ausbaus der Windenergie auch in der Zukunft fortgesetzt werden kann. Gleichzeitig gilt es, einen ausufernden Ausbau der Windenergie zu verhindern und in geordnete Bahnen zu lenken.
Gerade das Windland Nummer eins muss auch das Akzeptanzland Nummer eins bleiben. Akteursvielfalt und Bürgerwindparks sind ein Markenzeichen von Schleswig-Holstein.“
Ines Strehlau, Mitglied im Landesplanungsrat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ergänzt:
„Sicherlich stellt dieses Vorhaben den Landtag als Gesetzgeber vor große Herausforderungen. Es kommt entscheidend darauf an, hier eine rechtskonforme Regelung zu finden, die Klagen standhalten kann und Wildwuchs verhindert. Dafür bietet der geplante Gesetzentwurf eine belastungsfähige Grundlage.
Wichtig ist uns, dass der Konsens aller Parteien im schleswig-holsteinischen Landtag bei diesem Thema erhalten bleibt. Insofern muss das parlamentarische Verfahren in einem engen Dialog zwischen der Koalitionsseite und der Opposition abgestimmt werden. Deshalb freuen wir uns über die positiven Äußerungen der Kollegin Petra Nicolaisen von der CDU-Fraktion und teilen ihre Forderung nach einem engen Dialog mit den AkteurInnen und der kommunalen Familie.“
Fraktion SH

