Zu der heute stattgefundenen Anhörung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Stärkung von Minderheitensprachen sagt der minderheitenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
Das Ergebnis der Anhörung ist aus Grüner Sicht eindeutig:
Es ist das gute Recht von Angehörigen der nationalen Minderheiten oder der friesischen Volksgruppe auch bei Behördengängen ihre Minderheitensprachen anwenden zu dürfen. Die größte praktische Erfahrung mit der Anwendung von Minderheitensprachen im Behördenalltag hat der Kreis Nordfriesland gemacht. Wir freuen uns deshalb sehr über die positive Stellungnahme von Landrat Harrsen, der auch Befürchtungen, dass das Gesetz bei den Kreisverwaltungen enorme Kosten auslösen würde, ausräumen konnte. Im Gegenzug blieben die KritikerInnen des Gesetzentwurfs den Nachweis über erhebliche Kostenaufwüchse schuldig.
Angehörige der Minderheiten müssen auch bei der Anwendung ihrer Sprachen gleichgestellt werden. Dies gilt erst Recht für öffentliche Behörden. Unser Gesetz bricht die europäische Sprachencharta konkret auf schleswig-holsteinische Verhältnisse runter. Für uns Grüne ist der Gesetzentwurf eine gute Stärkung unserer Sprachenvielfalt.
Fraktion SH

