Mehr Verantwortungsübernahme im öffentlich rechtlichen Rundfunk für gesellschaftliche Minderheiten

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 27– Gesellschaftliche Vielfalt im ZDF – Fernsehrat verbessern

Dazu sagt der medienpolitische Sprecher  von Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

„ Koch und seine Kellner servieren ZDF ab. Die konservativen Hardliner haben ihre Macht demonstriert.“

So titelte der Stern nachdem der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch mit anderen die Verlängerung des Vertrags für Ex-ZDF-Chefredakteur Brender verhindert hat.

Der Nichtverlängerung der Amtszeit vom ehemaligen ZDF Chefredakteur Brender war eine Klage der SPD vor dem Bundesverfassungsgericht zur politischen und staatlichen Einflussnahme im ZDF vorausgegangen. Das Urteil hätte deutlicher nicht sein können. Die Einflussnahme des Staats muss begrenzt werden und politische Vielfalt gewährleistet sein.

Jetzt kurz vor Beschluss des ZDF Staatsvertrags auf der Ministerpräsidentenkonferenz muss man feststellen, dass die Vorgaben aus dem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag nur unzureichend erfüllt worden sind. Die Mindestvorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind erfüllt worden, mehr aber auch nicht.

Die Chance, die Gremien des ZDFs den Veränderungen in der Gesellschaft anzugleichen, wurde verpasst.

Diejenigen, die erneut die Zusammensetzung des Fernsehrates ausgekungelt haben, haben es sich leicht gemacht: die Verringerung der staatsnahen VertreterInnen wurde einfach dadurch gelöst, dass die Parteien nicht mehr vertreten, die Landesregierungen aber unverändert drin sind. Das benachteiligt vor allem kleine und mittelgroße Parteien.

Und auch bei den Vertretungen aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich bleiben viele Fragezeichen.

Wirkliche Veränderungen gibt es nur in den Bereichen, die sich jedes Bundesland selbst aussuchen konnte. Schleswig-Holstein ist zuständig für die Nationalen Minderheiten.

Das passt zu uns und unserem Land. Aber warum hat Sachsen den Bereich „Ehrenamtlicher Zivil- und Katastrophenschutz“, Brandenburg „Senioren, Familie und Frauen“ und Niedersachsen „Muslime“? Warum erhalten Muslimische Verbände nicht den gleichen Status wie die evangelische und katholische Kirche oder der Zentralrat der Juden?  All das zeigt schon etwas von Konzeptlosigkeit, die hier herrschte.

Herunter gefallen sind dafür Menschenrechtsorganisationen, Lesben- und Schwulenverbände und digitale Bürgerrechte.

Gerade in Zeiten, in denen öffentlich rechtliche Anstalten um Sportrechte in Orten wie Sotchi und Ländern wie Katar mitbieten oder die Krisenberichterstattung zunimmt, müssen Menschenrechtsorganisationen in den Gremien vertreten sein.

Wir glauben, dass Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch oder Amnesty den ZDF Fernsehrat bereichern würde. Sie außen vor zu lassen, wäre ein Qualitätsverlust.

Ähnliches gilt für die Schwulen- und Lesbenverbände. Sexuelle Vielfalt in den Medien als das darzustellen was es ist – nämlich: eine gleichberechtigte Lebensform – findet noch viel zu wenig statt. Homophobie ist nach wie vor ein gesamtgesellschaftliches Problem. Der öffentlich rechtliche Rundfunk muss hier stärker in die Verantwortung gehen.

Dies findet zum Teil schon statt, das ZDF kann aber noch deutlich nachlegen.

Das ZDF wird sich dem digitalen Wandel nicht entziehen können. Neue Formate wie der Jugendkanal werden immer stärker auch über neue digitale Angebote erfolgreich werden. Dies ist eine Chance fürs ZDF, aber auch eine neue Herausforderung. Neue Zielgruppen können erschlossen werden.

Aber auch für Datenschutz und Informationskampagnen stellt der digitale Wandel das ZDF vor Herausforderungen: Das ZDF kann die Unterstützung durch einen Verband aus dem Bereich digitale Bürgerrechte gut gebrauchen.

Wir Grüne können uns größere Änderungen beim ZDF Staatsvertrag vorstellen. Uns ist aber wichtig, möglichst pragmatisch Richtung Ministerpräsidentenkonferenz das meist Mögliche rauszuholen, um dem Verfassungsgerichtsurteil doch noch bestmöglich gerecht zu werden. Deshalb wollen wir den Bereich Bürger- und Menschenrechte in den Vordergrund stellen. Die Kirchen, die auf unseren Vorschlag hin jeweils einen Sitz abgeben müssten, wären dann immer noch gleichberechtigt mit anderen Glaubensgemeinschaften mit jeweils einem katholischen und evangelischen Vertreter berücksichtig. Auch die Diakonie und andere Verbände im Sozialbereich kommen aus den Kirchen, so zum Beispiel die Caritas oder Diakonie.

„Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenführen“.

So fordert es das Verfassungsgerichtsurteil und dem müssen die Ministerpräsidenten nächste Woche gerecht werden.  Mit unserem Antrag geben wir dem Ministerpräsidenten in diesem Sinne ein klares Verhandlungsmandat.

Vielen Dank!

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