Betreuungsgeld wirft uns geschlechterpolitisch Jahrzehnte zurück

Zur mündlichen Verhandlung der Hamburger Normenkontrollklage gegen das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt die familienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:

Aus Grüner Sicht ist die Hamburger Klage gegen das Betreuungsgeld mehr als berechtigt. Auch wir haben starke Zweifel an der Verfassungskonformität des Betreuungsgeldes. Es schafft familienpolitische Ungleichheiten und fördert Kinder und Eltern unterschiedlich. Es wirft uns geschlechterpolitisch um Jahrzehnte zurück. Es konterkariert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es fördert das Alleinverdiener Modell und sorgt dafür, dass Mütter wieder zu Hause bleiben.

Das Betreuungsgeld verhindert, dass Kinder vom sozialen Miteinander in Kindertageseinrichtungen profitieren. Ihnen wird professionelle frühkindlicher Bildung vorenthalten. Insbesondere für einkommensschwache und bildungsferne Familien ist das fatal. Das Betreuungsgeld scheint sich auf kurze Sicht zu „rechnen“, Teilhabechancen und Bildungsgerechtigkeit bleiben aber (mittelfristig) auf der Strecke.

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