Veranstaltung Naturschutz morgen - Zeit zum umdenken: Beitrag VII von Dr. helge Neumann (DVL)

 

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Biodiversitätsbewertung landwirtschaftlicher Betriebe als Grundlage für zukünftige Agrarzahllungen

Von Dr. Helge Neumann (DVL)

Hier können Sie die Vortragsfolien herunterladen

Foto Dr. Helge Neumann

„Eine Altermative zum System der Direktzahlungen stellte Dr. Helge Neumann vom DVL vor“

Herr Dr. Neumann gab zunächst einen Rückblick in die Geschichte der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Die Einführung der Cross Compliance habe die bestehenden Umweltprobleme nicht entschärfen können. Das mit der GAP-Reform 2013 eingeführte Geening sei ebenfalls nicht ausreichend. Gleichzeitig sei es mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden, weshalb bereits Vorschläge zu dessen Vereinfachung vorlägen. Ein neuer Ansatz könne darin bestehen, öffentliche Leistungen zu identifizieren, die möglichst ohne großen Aufwand quantifizierbar seien. Dieser Ansatz sei im Rahmen eines Projektes zur Bewertung der Biodiversitätsleistungen landwirtschaftlicher Betriebe entwickelt worden. Es sei dabei die Idee eines Bewertungssystemes entstanden, welches die Höhe der Agrarzahlungen an Biodiversitätsbewertungspunkte knüpfen kann. Genutzt würden dafür bereits vorliegende Daten, zum einen die InVeKoS-Daten und Daten, die sich aus der Vertragsnaturschutzförderung ableiten. Nicht abgebildet würden hiermit jedoch spezielle Einzelartenschutzaspekte. Auch würde die Qualität von Landschaftselementen nicht bewertet, sondern lediglich ihr Vorhandensein.

Es wäre jedoch möglich, das System der Direktzahlungen vollständig auf ein System umzustellen, in dem die Zahlungen anhand solcher Biodiversitätsbewertungspunkte an die Betriebe verteilt würden. Dies wäre ein einfach zu administrierenden System und würde die Betriebe mit hoher Biodiversitätsleistung im Vergleich zu heute besser stellen, wäre somit am Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ orientiert und würde so auch eine Anreizwirkung für biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung entfalten. Zudem sei dieses System bundes- und auch europaweit anwendbar. Das für Biodiversitätsleistungen entwickelte Bewertungssystem müsste ggf. ergänzt werden um weitere gesellschaftlich gewünschte Bereiche, wie zum Beispiel Tierschutz. Für spezielle Artenschutzmaßnahmen wäre aber weiterhin ein ergänzender Förderbereich erforderlich.

 

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