Zu TOP 26 + 47 „Mehr Windleistung in Schleswig-Holstein ermöglichen“ sagt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Täck:
Das OVG-Urteil von gestern hat zunächst für etwas Unruhe gesorgt. Jetzt gilt es aber nach vorne zu schauen und konstruktiv zu sein. Ein Wildwuchs von Windkraftanlagen ist nicht zu befürchten, denn die Kriterien des Bundesimmissionsschutzgesetzes haben volle Gültigkeit. Das Thema Repowering ist unbenommen wichtig: Bestehende Flächen müssen effizienter mit modernen Anlagen genutzt werden und der Austausch von Altanlagen durch neue Anlagen vereinfacht.
Deshalb schlagen wir mit unserem Antrag unter anderem vor, dass die Abstandsregeln der Windkraftanlagen überprüft und dass die Kommunen bei der Planung unterstützt werden. Außerdem darf es keinen vorschnellen Rückbau von Altanlagen geben und zuvor aus der Gebietskulisse herausgefallene Potenzialgebiete müssen neu bewertet werden. Das Urteil des OVG stellt kein Hindernis für die Arbeit an den neuen Regionalplänen dar und das Urteil wird helfen, die bestehende Rechtsunsicherheit auszuräumen.
Fraktion SH


