Abgeordnetengesetz: Die Altersvorsorge gesetzlich auf ein langfristig tragendes Fundament zu stellen, ist eine echte Herausforderung

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 3+7 –Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des SH Abgeordnetengesetzes

 

Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir sind als Abgeordnete des Landtages in der parlamentarischen Verantwortung, die Weichen in unserem Land richtig zu stellen - für heute und für morgen. Der Kurs muss stimmen. Das gilt auch für das Abgeordnetengesetz und auch für die Altersvorsorge der Abgeordneten.

 

Schon in der letzten Legislaturperiode gab es erste Hinweise darauf, dass die vor Jahren vereinbarte Finanzierungsstruktur für die Altersvorsorge nicht dauerhaft trägt, langfristig zu Lücken führen kann und Nachbesserungen erforderlich sind.

 

Für die Akzeptanz dieser Regelungen ist es wichtig, dass sie möglichst nachvollziehbar und in einem transparenten Verfahren gefunden werden. Daher wurde in dieser Legislaturperiode eine unabhängige Expert*innenkommission gebeten, Empfehlungen zur Altersvorsorge der Abgeordneten zu geben. Die Empfehlung ist einstimmig ausgefallen und das Fundament des vorliegenden Gesetzentwurfes.

 

Auf eines möchte ich dabei hinweisen: Die Altersvorsorge gesetzlich auf ein langfristig tragendes Fundament zu stellen, ist eine echte Herausforderung. Es ist keine leichte Aufgabe, es ist keine dankbare Aufgabe, aber es ist unsere Pflicht.

 

Im März dieses Jahres ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in den Finanzausschuss überwiesen worden. Dieser hat sich in zwei Sitzungen damit befasst. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich ebenfalls zweimal mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigt. Auf einige Aspekte möchte ich im Rahmen unserer Debatte hinweisen.

 

In §17 ist festgehalten, dass die Altersentschädigung erfolgt, sobald das 67. Lebensjahr vollendet ist. Um ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen flexiblen Eintritt zu ermöglichen, kann ab dem 63. Lebensjahr eine Variante mit Abschlägen gewählt werden. Durch diese Abschläge sinkt die Höhe der Altersvorsorge dauerhaft. Dieses Verfahren soll in Anlehnung an das Verfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Der Grund ist, dass ein Wiedereinstieg in das Berufsleben in diesem Lebensalter schwierig ist, weil die Ausübung eines Mandats zu einem Vermittlungshindernis führt.

 

Ich komme zu einem weiteren Aspekt des vorliegenden Gesetzentwurfes. Für Schwerbehinderte Abgeordnete gab es bisher keine spezifische Regelung. Auch Abgeordnete können aber in der Zeit ihrer Mandatsausübung eine schwere Krankheit oder einen tragischen Unfall erleiden, die zu einer Schwerbehinderung und damit zu einer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit führen. Daher sind wir gemeinsam zu der Einschätzung gelangt, dass es sinnvoll ist, diese Lücke, die entstehen kann, zukünftig zu schließen. Dies wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf in §17 Absatz 4 festgelegt.

 

Die grundlegende zukünftige Finanzstruktur wird ein Versorgungsfonds sein. Hierdurch soll eine nachhaltig und langfristig tragende Struktur gefunden werden. Hinweisen möchte ich weiterhin auf den §27 in der vorliegenden Drucksache. Wir wollen hierdurch eine Doppelversorgung ausschließen. Das ist ein Aspekt, der meiner Fraktion sehr wichtig war. Soweit zum ersten Gesetzentwurf, dem wir zustimmen werden.

 

Ablehnen werden wir hingegen den Gesetzentwurf zum Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020. Dem komplizierten Verfahren liegt eine Berechnung des statistischen Landesamtes zugrunde. Wir Grüne hätten dem Aussetzen der Anpassung grundsätzlich zugestimmt, hierüber war aber leider keine Einigung mit den anderen demokratischen Fraktionen möglich. Das bedaure ich sehr, ich finde es offen gesagt ausgesprochen ärgerlich.

 

Wir müssen allerdings in der Demokratie respektieren, dass andere demokratische Fraktionen zu anderen Einschätzungen kommen. Ich weise der Vollständigkeit daher darauf hin, dass aus unserer Einschätzung im Jahr 2021 keine Erhöhung erfolgen wird. Somit wird dann zeitversetzt der von uns für richtig gehaltene Effekt vom Ziel her eintreten. Soweit zur Drucksache 19/2125.

 

Kommen wir zurück zum Gesetzentwurf 19/2060, den wir gemeinsam mit CDU, SPD, FDP und dem SSW vorgelegt haben. Der Finanzausschuss hat uns empfohlen, dem Gesetzentwurf 19/2060 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

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