Betreuungslücken müssen geschlossen werden

Rede wurde zu Protokoll gegeben!

 

TOP 25 – Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

 

Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:

 

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist eine der großen Herausforderungen im Bildungsbereich und wir alle im Haus sind uns sicherlich einig – je früher das gelingt desto besser.

 

Aber liebe SPD, ihr Antrag zeugt wirklich von Realitätsferne getreu dem neuen Motto von Frau Raudies und der SPD: Mehr kleckern, weniger klotzen. Wenn Sie bis 2024 die notwendigen Räumlichkeiten, Fachkräfte und Finanzmittel zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auftreiben, schlage ich sofort ein. Aber einen Plan dafür habe ich Ihrem Antrag nicht entnommen. So einen Rechtsanspruch kann man doch nicht hoppladihopp spontan zwei Jahre vorziehen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei existierenden Panzern braucht die SPD Wochen, damit die ihren Weg in die Ukraine finden, bei dem bundesweit Riesenprojekt Ganztag, soll es auf einmal Jahre früher gehen. Ich sag mal so: Wenn ich ein großes Containerschiff baue, schicke ich es doch nicht auf die Reise, bevor ich alle Bauteile habe.

 

So wecken Sie Erwartungen - vor allem bei Eltern - die absolut nicht erfüllbar sind. Und das ist auch genau Ihr Plan. Das finden wir falsch. Es erzeugt Enttäuschungen. Es ist wichtig, dass wir Verlässlichkeit, Planbarkeit und Rechtssicherheit für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger schaffen, damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auch erfolgreich für ALLE umgesetzt werden kann. Ich sage das sehr deutlich: Wir können uns im Ganztag keine Havarie leisten!

 

Es sind noch nicht alle rechtlichen und finanziellen Fragen geklärt. So haben etwa die Bund-Länder-Verhandlungen zu den Betriebsmitteln noch gar nicht begonnen. Auch sind noch nicht alle räumlichen Kapazitäten geschaffen. Daher möchten wir die Landesregierung bitten, die Weichen zu stellen und ein Konzept zur landesrechtlichen Umsetzung der Ganztagsförderung zum Schuljahr 2026/27 vorzulegen. Und zwar so, dass alle Kinder und Familien davon profitieren – egal wo sie wohnen. Das ist das Ziel und dafür setzen wir uns ein. Parallel arbeiten wir daran, verstärkt Fachkräfte auszubilden, die den Anspruch auf Ganztagsbetreuung auch umsetzen und mit Leben füllen. Denn noch haben wir auch im Ganztag zu wenig Fachkräfte.

 

Klar ist allerdings auch, dass der Anlass des SPD-Antrags durchaus relevant ist. Es geht darum, dass es aufgrund der späten Sommerferien zu Betreuungslücken für Kinder beim Übergang Kita-Grundschule kommen kann. Wie ist dazu der Sachstand?

 

Die Sommerferien in Deutschland werden von langer Hand geplant und folgen dem rollierenden Prinzip der Bundesländer. In Schleswig-Holstein enden die Sommerferien 2023, 2024 und 2025 erst im August bzw. September und damit deutlich nach dem formalen Ende des Kita-Jahres (dem 31.07.). Es gibt Rückmeldungen, dass dadurch für einige Familien Betreuungslücken entstehen.

 

Grundsätzlich kann die Betreuung für Kinder zwischen Ende des letzten Kita-Jahres und dem ersten Schultag auf zwei Wegen erfolgen.

 

Entsprechend Paragraf 5 Absatz 2 Kindertagesförderungsgesetz haben Kinder mit vollendetem dritten Lebensjahr erstens den Anspruch auf Förderung bis zum Schuleintritt, d.h. bis zum ersten Schultag. Dieser Anspruch richtet sich dabei an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und nicht den Einrichtungsträger. In der Regel werden Betreuungsverträge zwischen Einrichtungsträgern und Eltern bis zum Ende des Kita-Jahres geschlossen. Da die Ferienzeiten bereits lange im Voraus bekannt sind, haben einige Einrichtungsträger Eltern bereits angeboten, Betreuungsverträge für Kinder im letzten Kita-Jahr bis Ende der Schulferien zu verlängern. Dies ist jedoch nicht flächendeckend der Fall.

 

Zweitens gibt es die Möglichkeit, eine Betreuung im Zeitraum zwischen Beginn des Schuljahres (nach Paragraf 14 Schulgesetz der 01.08.) und dem ersten Schultag über Betreuung im Hort sicherzustellen. An vielen Grundschulen in Schleswig-Holstein werden im Rahmen von Ganztag bereits vielfältige Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder angeboten. Nicht nur Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen, sondern vor allem auch Sport- und Bewegungsangebote. Auch werden Angebote der Ferienbetreuung sukzessive ausgebaut. Aber von den Kapazitäten der flächendeckenden ganztägigen Förderung sind wir noch ein Stück entfernt.

 

Für Kinder am Übergang zur Grundschule, die weder länger einen Kitaplatz noch ein schulisches Ganztagsangebot in den Sommerferien wahrnehmen können, entstehen dadurch Betreuungslücken, die es zu schließen gilt.

 

Was ist nun zu tun? Zum einen haben wir Meldungen bekommen, dass gar nicht allen Eltern und Einrichtungsträgern bekannt ist, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung bis zum ersten Schultag gilt oder Eltern nicht wissen, dass sie ihre Kinder im letzten Kitajahr ab 01. August bereits für schulische Betreuungsangebote – so vorhanden – anmelden können. Wir müssen also zunächst besser über die vorhandenen Angebote und Rechtsansprüche informieren. Und das ist mir ein echtes Anliegen, nicht nur bei der Kita-Betreuung, sondern generell. Wir müssen die Kitas aufklären, die das noch nicht erreicht hat.

 

Darüber hinaus liegen Vorschläge aus dem Sozialministerium auf dem Tisch, den Rechtsanspruch auf Betreuung bis zum ersten Schultag im KitaG zu konkretisieren. Wir begrüßen sehr, dass es dazu den Austausch mit kommunalen Landesverbänden, Einrichtungsträgern und Elternvertretungen gibt. Die Option, dass örtliche Träger Einrichtungsträger verpflichten können, Förderung bis zum ersten Schultag zu gewähren, kann ein Beitrag zum Schließen der Betreuungslücken sein.

 

Klar ist doch, dass wir beides tun müssen: die vorhandenen Kapazitäten in Kita und Hort nutzen und gleichzeitig die Angebote im Ganztag weiter sukzessive ausbauen. Damit ist Kindern und Familien am besten geholfen.

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