Bürger*innen Zugang zu Gesetzen und Rechtsprechung ermöglichen

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 22 – Die Funktionalität der Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank in Schleswig-Holstein verbessern

 

Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleg*innen,

 

ich stehe heute hier, um über ein Thema zu sprechen, das uns alle betrifft: den Zugang zum Recht. In einer modernen Gesellschaft ist es von großer Bedeutung, dass jede Bürgerin und jeder Bürger Zugang zu Gesetzen und Rechtsprechung hat, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen und geltend zu machen. Leider ist dies in der Praxis oft nicht der Fall. Der Zugang zu juristischen Datenbanken ist oft unzureichend, die Suchfunktionen sind nicht benutzerfreundlich und es fehlt ein systematischer Überblick über die Gesetze in den jeweiligen Rechtsbereichen.

 

Dies ist jedoch kein unvermeidliches Schicksal. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und modernen Technologien können wir den Zugang zum Recht verbessern. Ich bitte die Regierung, sich beim Datenbankbetreiber für eine Verbesserung der Funktionalität der Suchfunktion der Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbank für das Landesrecht einzusetzen. Dabei soll auch der Einsatz von Empfehlungssystemen betrachtet werden.

 

Eine gut funktionierende Suchfunktion ist von entscheidender Bedeutung, um die Anwenderinnen und Anwender bei der Anwendung von Recht zu unterstützen. Durch die Verwendung von Schlagwörtern sollten die einschlägigen Gesetze schnell und einfach auffindbar sein. Ein systematischer Überblick über die Gesetze in den jeweiligen Rechtsbereichen würde darüber hinaus dazu beitragen, dass die Anwenderinnen und Anwender schnell einen Überblick über die relevanten Gesetze erhalten und sich schneller zurechtfinden können.

 

Ich bitte die Regierung daher, sich für eine Überprüfung der Funktionalität der Datenbank mit der Datenbankbetreiberin einzusetzen und dabei unter anderem auch den Einsatz von Empfehlungssystemen zu erörtern. Eine verbesserte Funktionalität der Datenbanken ist notwendig, um den Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

 

Ich erlaube mir jetzt eine kurze rhetorische Pause zwecks Gewinnung der Aufmerksamkeit.

 

Wenn Teile meiner Rede bis hierhin ein wenig eigentümlich klangen, ist dies darauf zurückzuführen, dass ich mir den Redetext von ChatGPT habe entwerfen lassen und an nur zwei Stellen nur ganz kosmetisch etwas verändert habe.

 

Die Berichterstattung über ChatGPT wird ihnen in letzter Zeit untergekommen sein, es ist der KI-Chatbot einer sehr großen amerikanischen Softwareschmiede. Es ist schon verblüffend, zu was diese KI zu leisten im Stande ist. Ideal wäre, wenn wir in Schleswig-Holstein eine solche KI auch für unsere Landesrechtsdatenbank praktisch nutzen könnten. Ich halte dies als eine Ergänzung für durchaus möglich. Wie schön wäre es, wenn die Rechtssuchenden gute Antworten auf Fragen wie „Wo finde ich Regelungen zum Thema XY?“ bekämen.

 

Vielen Dank!

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