Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 19 – Kein Demokratieabbau in unseren Kommunen
Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
gäbe es doppelt so viele Fraktionen wie jetzt, also zehn, was würde das für unsere Arbeit hier Landtag bedeuten? Wie lang würde es dauern, all die Anträge zu behandeln?
Es gibt auf kommunaler Ebene Vertretungen, in denen genau das Alltag ist. In Lübeck gibt es derzeit elf, viele Kreistage in Schleswig-Holstein haben sieben oder acht Fraktionen.
In Lübeck hat eine Sitzung der Bürgerschaft im Juni dieses Jahres über sieben Stunden gedauert. In der Ratsversammlung in Neumünster mit sieben Fraktionen, davon vier mit jeweils zwei Mitgliedern, dauerten die Sitzungen in den Jahren 2021 und 2022 häufig 4,5 - 5 Stunden. Und im Gegensatz zu uns im Landtag arbeiten die Kommunalpolitiker*innen in diesen Gremien ehrenamtlich, in ihrer Freizeit. Wenn wir von denen die Rückmeldung bekommen das funktioniert so nicht, das geht so nicht weiter, dann müssen wir das ernst nehmen.
Durch derart lange Sitzungen wird das politische Ehrenamt noch schlechter vereinbar mit anderen Verpflichtungen wie der Care-Arbeit, die immer noch überwiegend von Frauen gemacht wird. Dass dann nur 26 Prozent der kommunalpolitischen Ämter von Frauen bekleidet werden, verwundert nicht. Solche Sitzungszeiten sind keine Werbung für das politische Ehrenamt und sie hängen schon mit der Anzahl der Fraktionen zusammen.
In den letzten Jahren hat in einigen kommunalen Vertretungen die Möglichkeit, mit zwei Personen eine Fraktion zu bilden, merkwürdige Konstellationen hervorgebracht. Menschen, die man im politischen Spektrum weit voneinander entfernt wähnt, haben sich zu einer Fraktion zusammengetan, manchmal nur, um überraschenderweise nach kurzer Zeit festzustellen, dass das doch nicht passt. Bei manchen Zwei-Personen-Fraktionen fragt man sich wirklich, wo da der gemeinsame politische Nenner sein soll.
Das entspricht so geltendem Recht, aber es hat jedes Mal Folgen für alle anderen Mitglieder des Gremiums. Es ist nicht förderlich für eine kontinuierliche Arbeit in Ausschüssen, wenn sie ständig umgebildet werden müssen.
Um auf die Verhältnisse in Lübeck zurückzukommen: Im Jahr 2022 erhalten die Zwei-Personen-Fraktionen in der Lübecker Bürgerschaft eine jährliche Zuwendung von 75.767,68 Euro.
Natürlich ermöglichen gerade die Fraktionszuschüsse für kleine Parteien, die nur wenige Vertreter*innen stellen, überhaupt erstmal ein gut strukturiertes Arbeiten mit fachlicher und organisatorischer Unterstützung. Und auch kleine Parteien können wertvolle Beiträge für die Demokratie leisten.
Wir müssen aber auch die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Vertretungen im Blick behalten. Die geplante Änderung der Fraktionsgröße bezieht sich nur auf größere Gemeinden. Wir sind dafür, diese Anhebung von zwei auf drei erst ab einer Vertretungsgröße von 31 Personen, also für Gemeinden ab 25.000 Einwohner*innen vorzunehmen.
Durch die Beschränkung der Regelung auf größere Kommunen wird ein Kompromiss zwischen Stärkung der Funktionsfähigkeit von Kommunalvertretungen und der Interessenwahrung von kleinen Parteien und Wahlgemeinschaften geschaffen. Wir werden die vorgebrachten Nachteile in der aktuellen Wahlperiode im Blick behalten. Die FDP sollte eigene Sacharbeit vorlegen, wenn sie sich konstruktiv beteiligen will, und nicht allein Anträge auf Ablehnung des Koalitionsvertrags stellen. Denn unseren Koalitionsvertrag werden wir umsetzen.
Vielen Dank!
Fraktion SH


