Zur Beschlussfassung im heutigen (11. Februar 2021) Agrarausschuss über die Unterstützung von Tierheimen zur Unterbringung von Fundtieren sagt der tierschutzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Joschka Knuth:
Bei der Unterbringung von Fundtieren leisten die vielen ehrenamtlich getragenen Tierheime im Land eine sehr wertvolle Arbeit. Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Kommunen, da die Unterbringung von Fundtieren kommunale Aufgabe ist. Nach intensiver Befassung im Ausschuss, inklusive schriftlicher und mündlicher Anhörung, besteht für mich kein Zweifel, dass hier teilweise erhebliche Lücken klaffen.
Unter Federführung des Innenministeriums sollen jetzt Gespräche zwischen Landesregierung, Vertreter*innen von Tierheimen und Kommunen geführt und eine Richtlinie zur Unterbringung von Fundtieren als Richtschnur für die Kostenerstattung erarbeitet werden. Darauf haben wir uns im Ausschuss fraktionsübergreifend verständigt. Ich bin sehr froh, dass wir damit endlich einen Schritt weitergekommen sind.
Fraktion SH

