Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 11 – Europäisches Verbot von Mikroplastik
Dazu sagt die Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Thema Plastikmüll im Meer, Plastikmüll an unseren Stränden erfährt mehr und mehr öffentliche Aufmerksamkeit, und das ist auch gut so. Auch wir hier im Landtag haben uns schon des Öfteren mit der Frage beschäftigt, was wir dazu beitragen können, dass zum Einen der vorhandene Müll aus den Meeren entfernt wird, etwa mit Projekten wie „Fishing for Litter“- zum Anderen Plastikmüll vermieden wird, etwa durch die Initiative „Becher to bring“ oder durch eine Pfandabgabe auf Plastiktüten.
In dem hier vorliegenden Antrag geht es um ein anderes Thema, dass aber dennoch mit dem Genannten in Zusammenhang steht, nämlich um Mikroplastik. Mikroplastik ist inzwischen in der Umwelt allgegenwärtig. In Gewässern, in der Luft im Boden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
da kommt ein ernsthaftes Umwelt- und auch Gesundheitsproblem auf uns zu, von dem wir erst die Spitze des Eisbergs sehen.
Bei Mikroplastik ist zu unterscheiden zwischen primärem Mikroplastik und sekundärem Mikroplastik. Die Plastiktüte, die im Meer herumschwimmt, und UV-Strahlung und mechanischen Einflüssen ausgesetzt ist, zerfällt irgendwann in viele mikroskopisch kleine Teile. In diesem Beispiel handelt es sich um sekundäres Mikroplastik. Die Plastiktüte ist dann sozusagen optisch nicht mehr vorhanden, und kann auch nicht mehr herausgefischt werden, aber immer noch ein Problem, denn früher oder später finden wir die Teilchen vielleicht im Speisefisch auf unserem Teller wieder.
Laut einer Studie des Umweltbundesamtes macht das sekundäre Mikroplastik, also aus der Zersetzung von Kunststoffmüll, den Löwenanteil des in der Umwelt befindlichen Mikroplastiks aus.
Circa sechs bis zehn Prozent der weltweiten Kunststoffproduktion finden ihren Weg in die Weltmeere und werden dort über kurz oder lang zersetzt.
Von sekundärem Mikroplastik wird auch gesprochen, wenn Kunststofffasern aus Textilien ausgewaschen werden und über das Abwasser in die Umwelt gelangen, oder beim Reifenabrieb, der sich im Boden entlang von Straßen anreichert und über die Kanalisation auch in Gewässer gelangt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
von primärem Mikroplastik wird gesprochen, wenn das Plastik schon in mikroskopisch kleinen Teilchen im Produktionsprozess den Produkten beigegeben wird. Das ist bei vielen Hygiene- und Kosmetikprodukten der Fall. In der Zahnpasta, im Peeling, im Duschgel, der Sonnencreme oder im Lippenstift. Auch dieses Mikroplastik gelangt in Gewässer und damit in die Nahrungskette. Es handelt sich zwar nicht um die Hauptquelle der Mikroplastikbelastung, wie ich bereits deutlich gemacht habe, aber ihre Vermeidung erscheint relativ einfach und daher halten wir es für geboten, dies auch schnellstmöglich umzusetzen. Mikropartikel aus Kunststoff sind verzichtbar, beziehungsweise ersetzbar.
Aufgrund der öffentlichen Diskussion haben einige Unternehmen bereits ihren freiwilligen Verzicht erklärt. Trotzdem gelangen noch etwa 500 Tonnen Mikroplastik jährlich in Deutschland in Kosmetikartikel. In der EU sind es mehr als 3.000 Tonnen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein hat bereits ein hohes Niveau erreicht. Trotzdem können Mikroplastik und andere Mikroschadstoffe nicht oder nur zu geringen Anteilen bisher herausgefiltert werden. Wir müssen schauen, wie wir das verbessern können. Ich freue mich, dass die Landesregierung dazu bereits tätig ist. Das ist eine wichtige Zukunftsaufgabe. Allerdings darf das kein Alibi sein. Vermeidung muss, wo sie möglich ist, Vorrang haben vor sogenannten End-of-pipe-Strategien – also Lösungen am Ende der Fahnenstange.
Wir bitten daher die Landesregierung, sich für ein EU-weites Verbot von Mikroplastik einzusetzen. Die Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Fraktion SH


