Strafverschärfungen haben keinen messbaren generalpräventiven Effekt

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 39 – Polizei besser schützen

 

Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,

Burkhard Peters:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

erst seit gut zwei Jahren wird der sogenannte tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit einer Mindeststrafe von drei Monaten bedroht. Die Höchststrafe beträgt fünf Jahre. Im besonders schweren Fall gilt auch heute schon die Mindeststrafe von sechs Monaten.

 

Wenn die Behauptung des Abgeordneten Schaffer stimmen sollte, dass diese – aus meiner Sicht wegen der Unbestimmtheit und Uferlosigkeit des Tatbestandsmerkmals „tätlicher Angriff“ schon damals überzogene Verschärfung – nichts gebracht hat, bestätigt dies nur eine gesicherte kriminologische Erkenntnis: Strafverschärfungen haben – gerade bei affektgesteuerten Handlungen – keinen messbaren generalpräventiven Effekt. Ein Blick auf die Kriminalitätszahlen in den USA und die dort gegebenen Strafandrohungen bis zur Todesstrafe reicht aus.

 

Ich erinnere an die Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 19.06.2019: In der wurde über die „Ursachenanalyse Gewalt gegen Polizeibeamte“ des LKA in Kiel berichtet. Herr Riesner von der kriminologischen Forschungsstelle des LKA bestätigte ausdrücklich, dass eine Nachweisbarkeit der generalpräventiven Wirkung von Strafverschärfungen kriminologisch kaum möglich sei. Sie waren dabei, Herr Schaffer. Ihre Forderung im vorliegenden Antrag ist daher ein ebenso untauglicher wie intellektuell armseliger Versuch, politische Schneidigkeit vorzugaukeln. Wir lehnen den Antrag daher ab.

 

Wir haben dagegen bereits 2017 in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, eine Respektkampagne für Schleswig-Holsteins Polizei zu starten. Da setzt unser Alternativantrag an und stellt die geplante Kampagne auf ein breit angelegtes Fundament: Prävention, Ursachenerforschung, Hilfe und Unterstützung für die betroffenen Vollzugskräfte, Aufklärungskampagnen in Schulen, Sportvereinen, in Jugendvereinen und –verbänden, Stärkung der Kommunikationskompetenz bei den Vollzugskräften. Das ergibt Sinn.

 

Ein Wort noch zur Begründung Ihres Antrags: Sie spannen darin einen Bogen von den „Black Lives Matter“-Demos hin zur Gewalt gegen Polizeivollzugskräfte. Das ist unerträgliche Hetze und kennzeichnet die schäbige Haltung Ihrer Gruppe. Denn Sie kriminalisieren damit engagierte Menschen, die auf Rassismus auch in unserer bundesrepublikanischen Gesellschaft aufmerksam machen und bei ihrer Betrachtung auch Träger des staatlichen Gewaltmonopols nicht aussparen wollen. Das ist selbstverständlich ein völlig legitimes Anliegen. Zahlreiche Menschen haben in Deutschland friedlich für die Anliegen der Black Lives Matter-Bewegung demonstriert. Wir werden im nächsten Plenum den Punkt zu einer vorurteilsfreien Studie zu Rassismus in der Polizei noch einmal aufgreifen.

 

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