Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 8 + 39 - Änderung des E-Government-Gesetzes; Task Force Digitalisierung
Dazu sagt die digitalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Nelly Waldeck:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Abgeordnete,
liebe Gäste,
zunächst einmal danke ich Ihnen, Herr Minister, für den Bericht.
Vor ungefähr zehn Jahren sorgte unsere damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrem Satz „Das Internet ist für uns alle Neuland” für Erheiterung im Netz. Gefallen ist er bei einem Treffen mit dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama, in dem es um das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit im Netz ging.
Insofern war die Formulierung vielleicht unbedacht, mit Blick auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung steckte aber auch ein wahrer Kern in dieser Aussage - leider, möchte ich an dieser Stelle sagen.
Wir kaufen inzwischen online ein, streamen unsere Lieblingsserie oder machen Online-Banking. Die Digitalisierung hat schon eine Vielzahl unserer Lebensbereiche erreicht. Sie scheitert aber häufig an Alltagsdingen wie der Beantragung eines neuen Personalausweises.
Diese Prozesse umzugestalten, erfordert die Bereitschaft zur Veränderung, jahrzehntelange Prozesse aufzubrechen und umzugestalten. Das ist eine Herausforderung und kein Selbstläufer. Während meine Generation den Kopf darüber schüttelt, was digital noch nicht möglich ist, freuen sich ältere Menschen darüber, dass sie ihr Geld noch in der Bankfiliale abheben können oder statt einer smarten On-Demand Lösung einen Rufbus anrufen können.
Gleichzeitig bietet die Digitalisierung auch Chancen, die weit über das Papier sparen hinausgehen. Wenn wir es richtig machen, können wir Prozesse erleichtern, beschleunigen und auch transparenter machen. Dafür haben Bund und Land mit dem Onlinezugangsgesetz den Grundstein gelegt. Die Digitalisierung der Verwaltung wird damit auf der Front End-Seite, bei den Bürger*innen, sichtbar und entschieden vorangebracht.
Die Digitalisierung findet vor Ort, in den Gemeinden, Ämtern und Kommunen statt. Wir schaffen hier vielleicht die Grundlage, der Personalausweis wird aber vor Ort beantragt und ausgestellt. Und das OZG selbst hilft bei der Back-End Seite der Digitalisierung in der Verwaltung nur wenig.
Auch hatten die Kommunen bei der Erstellung des OZG wenig mitzusprechen. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt bei unserer Digitalisierungsstrategie zuallererst diejenigen anhören und einbeziehen, die die Digitalisierung vor Ort gestalten: Kommunen, soziale Träger, Universitäten.
Die erhaltenen Rückmeldungen gelten als Prüfauftrag, den wir als Land abarbeiten und regelmäßig auf den Prüfstand stellen müssen.
Das Internet ist längst kein Neuland mehr, als Land schaffen wir den Rahmen für eine zeitgemäße, digitale, öffentliche Verwaltung. Zu diesem Rahmen gehört auch das eGovernmentgesetz.
Für eine gelungene Digitalisierung brauchen wir verlässliche Partner, die mit uns an der Gestaltung und Umsetzung arbeiten. Mit Dataport hat das Land einen solchen Partner seit vielen Jahren. Sei es bei der Beschaffung von Hardware oder der Umsetzung von Videokonferenzlösungen.
Das Land schafft an der Stelle keine neue Abhängigkeit von Dataport. Laut der Landesbeschaffungsordnung muss das Land schon jetzt Dataport als Dienstleister beauftragen. Ausnahmen müssen beantragt werden. Und das geschieht nur in geringem Umfang. Korrigieren Sie mich gerne, aber diese Beschaffungspraxis ist in den letzten Legislaturperioden nicht angegangen worden.
Mit dem eGovernmentgesetz soll das Land soll künftig ausschließlich Verträge über IT-Bedarfe mit juristischen Personen des öffentlichen Rechtes schließen dürfen. Das ist auch Dataport, aber nicht nur. Und diese Regelung bedeutet nicht, dass privatwirtschaftliche Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen sind. Dataport kann viel, aber eben auch nicht alles.
Dataport wird in meiner Vorstellung deswegen künftig eine stärkere koordinierende Funktion zukommen, die IT-Bedarfe des Landes mit dem eigenen Angebot und dem Angebot anderer Unternehmen abzugleichen.
In Gesprächen mit den CDOs des Landes wurde mir mehrfach mitgeteilt, dass sich Kommunen im Hinblick auf die Änderungen ein gemeinsames Vorgehen wünschen und auch die digitale Wirtschaft wünscht sich attraktivere Bedingungen für die Übernahme von Aufträgen des Landes.
Um ein umfassendes Bild zu bekommen, möchten wir über genau diese Wünsche und Bedenken mit allen Beteiligten im Wirtschaftsausschuss sprechen und deshalb freue ich mich auf die Beratung.
Fraktion SH


