Zum Bericht im heutigen Europaausschuss des Berichterstatters des Europäischen Parlamentes, Jan Philipp Albrecht (MdEP), zur EU-Datenschutzreform sagt der europapolitischesprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:
Seit Verabschiedung der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 hat sich im Umgang mit Daten einiges getan. Der Datenschutz muss den modernen Herausforderungen angepasst werden. Dazu gehört auch, dass sich die Datenverwertung nicht an Nationalgrenzen binden lässt. Wir brauchen gemeinsame Standards. Es ist erfreulich, dass sich die EuropaparlamentarierInnen parteiübergreifend auf hohe Standards beim Datenschutz geeinigt haben.
Bedauerlicherweise versucht der Ministerrat, diese wieder abzuschwächen. Eine Vereinheitlichung auf niedrigem Niveau wäre jedoch nicht zielführend. Die deutsche Bundesregierung muss sich im Rat für hohe Standards beim Datenschutzrecht einsetzen. Dies ist auch im Interesse deutscher Unternehmen, die ansonsten Wettbewerbsnachteile erleiden.
Zur Verwirklichung der informationellen Selbstbestimmung als ein wichtiges Grundrecht ist es von entscheidender Bedeutung, dass in der Grundverordnung eine möglichst enge Zweckbindung zur Datenverarbeitung sowie weitreichende Zustimmungsrechte festgeschrieben werden. Die Grundrechtscharta der EU setzt hier bereits einen Rahmen, der einzuhalten ist.
Fraktion SH

