Sorgfalt, Beteiligung und Fachlichkeit gehen vor

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 8 + 11 – Notfallrettung und Rettungsdienstgesetz

Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Andreas Tietze:

Der Rettungsdienst gehört zur elementaren Daseinsvorsorge. Wenn Leben und Gesundheit existentiell bedroht sind, muss schnell gehandelt werden. Um Leben zu retten, steht bei Unfallereignissen und Notfällen der Rettungsdienst bundesweit unter der zentralen Rufnummer 112 zur Verfügung. Die MitarbeiterInnen in den Rettungsleitstellen schätzen die Situation ein und sorgen dafür, dass schnell Hilfe kommt. Innerhalb von zwölf Minuten soll qualifizierte Hilfe am Unfallort eintreffen.

Zuständig für die Sicherstellung des Rettungsdienstes sind Kreise und kreisfreie Städte. Sie können mit der praktischen Umsetzung Dritte beauftragen. Zum Beispiel Johanniter, Malteser oder das DRK. An den Unfallort begibt sich der Rettungstransportwagen (RTW). Er ist mit einer RettungsassistentIn und einer RettungssanitäterIn, zum Teil auch einer NotfallmedizinerIn besetzt. Die NotärztIn kommt in manchen Fällen auch direkt mit dem Notarzteinsatzfahrzeug zum Unfallort. Ziel ist, dass schnellstmöglich eine angemessene und fachlich adäquate Notfallversorgung stattfindet.

Etwas anderes ist der Krankentransport. Hier handelt es sich um geplante Situationen. Eine PatientIn wird z. B. von einer Klinik in eine andere, in eine Pflegeinrichtung oder in die Reha überführt. Mögliche medizinische Risiken werden vorab eingeschätzt und je nach Bedarf fährt eine ÄrztIn mit oder auch nicht. Problematischer ist die Verlegung von IntensivpatientInnen. Hier gibt es keine klare Abgrenzung. Es ist eine Schnittstelle zwischen Krankentransport und Rettungsdienst. Deshalb ist es notwendig, dass die kommunalen Aufgabenträger gemeinsam ein landesweites Konzept für den arztbegleiteten Intensivtransport entwickeln.

Im Jahr 2013 ist im Bundestag das neue Notfallsanitätergesetz verabschiedet worden. Es führt bundesweit einen neuen Ausbildungsgang ein. Die NotfallsanitäterIn ersetzt die RettungsassistentIn. Es ist konsequent, die Tätigkeit der RettungsassistentIn zu einem eigenständigen Gesundheitsberuf aufzuwerten und die Ausbildungsinhalte deutlich zu erweitern. Die NotfallsanitäterIn soll dazu befähigen, lebensrettende Sofortmaßnahmen, Basisuntersuchungen und Diagnostik der vitalen Funktion am Unfallort durchzuführen. Dazu ist eine längere Ausbildungsdauer von drei Jahren nötig. Durch die erweiterten Qualifikationen werden NotärztInnen nicht überflüssig. Aber sie werden deutlich entlastet. Das ist sinnvoll.

Das Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein regelt unter anderem, wie ein Rettungsdienstfahrzeug personell besetzt sein muss: mit mindestens einer RettungsassistentIn und einer RettungssanitäterIn. Was passiert, wenn es in ein paar Jahren den einen Beruf gar nicht mehr gibt? Neu ausgebildet werden nur noch NotfallsanitäterInnen. Bisherige RettungsassistententInnen können und sollen sich zur NotfallsanitäterIn weiterbilden lassen. Genau aus diesem Grund wird das Gesetz jetzt novelliert. Und es wird geregelt, wer die hierdurch anfallenden Kosten zu tragen hat. Das sind die Krankenkassen. Verständlicherweise löst das keine Begeisterung aus, aber es ist richtig und systemgerecht.

Die geschilderten Punkte sind nicht die einzigen Stellen, an denen das Rettungsdienstgesetz einer Änderung bedarf. Aber es sind die vordringlichsten. Und es sind diejenigen, die am einfachsten zu ändern sind. Es gibt weitere Baustellen, die stärker in die Grundstrukturen des Rettungswesens eingreifen. Dazu gehören zum Beispiel die Wasserrettung und die Luftrettung. Aber auch das Thema Intensivtransport oder die Frage, ob private Anbieter in einem originären Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig sein sollen.

Sehr geehrte KollegInnen, wir alle wissen, dass diese Themen strittig diskutiert werden. Das ursprünglichen Vorhaben der Landesregierung, eine große Novelle des Rettungsdienstgesetzes in Angriff zu nehmen, ist vorerst gestoppt. Die in der Ressortanhörung beteiligten Verbände haben in vielfältiger Hinsicht Bedenken geäußert.

Wir wollen mit Kritik und Anregungen angemessen und wertschätzend umgehen. Alle Punkte müssen fachlich geprüft und weitere Informationen eingeholt werden. Auf der Basis dieser neuen Bewertungen wird dann eine neue gesetzgeberische Runde gestartet. Sorgfalt, Beteiligung und Fachlichkeit gehen vor. All das braucht Zeit, damit am Ende ein gutes Ergebnis auf dem Tisch liegt. Wir beschränken uns heute auf das Vordringliche und bringen die kleine Novelle des Rettungsdienstgesetzes auf den parlamentarischen Weg.

Thema: 

AbgeordneteR: 

kein Egebniss

Grüne Partei SH
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