Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften: Jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften sagen der queerpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen, und die Sprecherin für Gleichstellung, Marret Bohn:

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist folgerichtig. Die Nichtanwendung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften ist verfassungswidrig. Das Urteil setzt die Reihe von verfassungsrechtlichen Beschlüssen zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht und zur Gleichstellung mit der Ehe fort. Gut, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor der Bundestagswahl seine Entscheidung getroffen hat.

Besonders positiv finden wir, dass sich die obersten BundesrichterInnen für eine rückwirkende Anwendung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften ab dem 1. August 2001 ausgesprochen haben.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, ihren Teil auf Bundesebene dazu beizutragen. So lange, wie es das Ehegattensplitting gibt, muss es auch für schwule und lesbische Ehen gelten. Das ändert nichts daran, dass wir grundsätzlich für eine Abschmelzung des Splittings zu Gunsten einer familiengerechten Individualbesteuerung eintreten.

Für uns Grüne gilt: Gleiche Rechte für gleiche Pflichten. Hierfür haben wir uns in vielen Initiativen auf Landes- und Bundesebene stark gemacht. Die CDU ist jetzt aufgefordert, sich aus ihrer gesellschaftlichen und politischen Ecke zu bewegen und unseren Initiativen zuzustimmen. Nach dem heutigen Urteil müssen jetzt noch in dieser Legislatur auch auf Bundesebene Nägel mit Köpfen gemacht werden.

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