Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht!

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 21 – Verwaltungsabkommen zu Frauenhäusern auch auf andere Bundesländer ausweiten

Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:

Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht, ohne Wenn und Aber. Wer akut Hilfe braucht, der muss sie auch bekommen. Dabei dürfen Landesgrenzen keine Rolle spielen. Wer von Gewalt bedroht ist, darf nicht weggeschickt werden. Das ist die Grüne Handlungsmaxime. Deshalb begrüßen wir, dass Hamburg und Schleswig-Holstein bei der Frauenhausfinanzierung einen Schritt aufeinander zugegangen sind.

Die Vereinbarung für einen Kostenausgleich zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein ist unterzeichnet. Viele Frauen aus Hamburg suchen in Schleswig-Holstein Schutz vor Gewalt. Insbesondere in den Frauenhäusern im Hamburger Rand ist der Anteil an Hamburgerinnen hoch. Viele von ihnen bringen Kinder mit. Die Frauenhäuser in Hamburg sind an der Auslastungsgrenze. Häufig gibt es keine freien Plätze. Viele Frauen bleiben länger im Frauenhaus als sie müssten oder wollen würden. Das Problem: der angespannte Wohnungsmarkt in der Hansestadt.

Deshalb suchen insbesondere im Hamburger Rand viele Frauen aus Hamburg Hilfe in schleswig-holsteinischen Frauenhäusern. Unter anderem Wedel, Ahrensburg, Elmshorn und Norderstedt nehmen sehr viele Frauen aus Hamburg auf. Durch das neue Verwaltungsabkommen wird hierfür ein Ausgleich geschaffen. Auf der Basis der tatsächlichen Belegungstage werden jetzt die Kostenanteile für Hamburgerinnen in Schleswig-Holsteinischen Frauenhäusern und umgekehrt berechnet. Basis ist der durchschnittliche Tageskostensatz. Jedes Land zahlt für seine Frauen (und Kinder) und die konkrete Aufenthaltszeit. Das ist eine gute und eine gerechte Lösung!

Für 2014 werden voraussichtlich 130.000 Euro nach Schleswig-Holstein fließen. Der überwiegende Teil dieser Gelder kommt der Gewaltschutzarbeit zugute. Die Platzkostenpauschale für Frauenhäuser wird erhöht. Die Mietkostenerstattung an die realen Erfordernisses angepasst.

Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Das sieht die Küstenkoalition so. Die schwarzgelbe Landesregierung offenbar nicht. Sie hat massiv bei der Gewaltschutzarbeit gekürzt. Sie hat die gewachsenen Strukturen zerschlagen. Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt sind, mussten unter den Folgen leiden. CDU und FDP haben viel Porzellan zerschlagen. Die Küstenkoalition ist dabei die Scherben zu kitten. Wir haben die Kürzungen 1:1 zurück genommen. Wir haben die Plätze in Ahrensburg und Schwarzenbek aufgestockt. Wir werden die Platzkostenpauschale und den Mietzuschuss erhöhen. Und wir stellen den Kostenausgleich mit Hamburg auf eine gerechte Grundlage. Ich finde das ist eine ganz Menge!

Der Antrag der CDU spricht sich dafür aus, auch mit anderen Bundesländern zu einem Kostenausgleich zu kommen. Das halten auch wir für richtig. Die Frage ist allerdings wie. Wie viele Frauen aus anderen, weiter entfernten Bundesländern, suchen in Schleswig-Holstein Schutz? Es ist anzunehmen, dass es mit Mecklenburg-Vorpommern eine ähnliche Situation der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme gibt. Wenn sich die Vereinbarungen mit Hamburg bewähren, sollten wir darüber nachdenken, die anderen norddeutschen Länder einzubeziehen.

Uns Grünen ist es eine Herzensangelegenheit, die Finanzierung von Frauenhäusern, Gewaltschutz und Beratungsangeboten bundesweit auf einheitliche Füße zu stellen. Eine entsprechende Infrastruktur muss bedarfsgerecht vorgehalten werden – überall in Deutschland. Es gibt Gutachten, die aufzeigen, dass ein Bundesleistungsgesetz – nach dem Vorbild des Opferentschädigungsgesetzes – ein gangbarer Weg ist. Ich kann einer solchen Lösung einiges abgewinnen. Fragen des Kostenausgleiches zwischen den Bundesländern würden dann gleich mitgeregelt werden.

Aber das ist (leider) noch Zukunftsmusik. Ein langer Weg liegt vor uns. Der Antrag der Koalition weist in diese Richtung. Machen wir uns bereit und gehen wir, Bund und Länder, die ersten Schritte. Dafür spricht sich auch die Konferenz der FrauenministerInnen aus. Liebe Opposition, wir laden Sie herzlich ein, schließen Sie sich unserem Antrag an.

Das gemeinsame Ziel ist: Keine Frau und kein Kind wegzuschicken, nirgendwo in Deutschland. Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht.

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