Zum Landtagsantrag ,,Hofabgabeklausel abschaffen" (Drucksache 18/621) sagt der ag-
rarpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:
Die Hofabgabeklausel zwingt LandwirtInnen, ihren Hof abzugeben, um Rente beziehen
zu können. Eine vergleichbare Regelung existiert für keine andere Berufsgruppe. Sie ist
ungerecht und nicht mehr zeitgemäß. Wir haben daher in einem Landtagsantrag die
Landesregierung gebeten, sich für die Abschaffung der Hofabgabeklausel einzusetzen.
Dazu muss auf Bundesebene das Gesetz über die Alterssicherung der LandwirtInnen
geändert werden.
In den 50er und 60er Jahren war die Hofabgabeklausel durchaus sinnvoll, um die inner-
familiäre Hofübergabe zu unterstützen. Aber die Agrarstruktur hat sich seitdem gravie-
rend gewandelt. Heute führt die Regelung zu unnötigen sozialen Härten für einige Be-
triebe, vor allem kleine Betriebe ohne Hofnachfolger, die nur über geringes Einkommen
im Alter verfügen. Diese BetriebsinhaberInnen werden gezwungen, ihre Flächen ab-
zugeben, wenn sie ihr Altersgeld bekommen wollen, für das sie aber eingezahlt haben.
Sie müssen ihre Flächen verkaufen oder verpachten an andere, wachstumswillige Be-
triebe. Es ist kein Schaden für die Agrarstruktur, wenn diese LandwirtInnen ihren Hof
noch einige Jahre über das 65. Lebensjahr hinaus bewirtschaften und erst dann ihre
Flächen abgeben.Hofabgabeklausel ist nicht mehr zeitgemäß
kein Egebniss
Fraktion SH

