Zu dem von der Landesregierung eingebrachten Landesplanungsgesetz sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:
Die Landesregierung geht mit dem Landesplanungsgesetz in die richtige Richtung. Sie vergrößert die Planungsräume und passt sie dem bundesweiten Trend an. Wir begrüßen es, dass die Landesregierung bei der Einteilung der Regionalplanungsräume den Wünschen der Regionen weitgehend nachgekommen ist. Im aktuellen Gesetzentwurf werden die Verflechtungen der Kreise und kreisfreien Städte abgebildet.
Der Norden kann seinen gemeinsamen Planungsraum und die Kooperation mit Dänemark weiter ausbauen. Auch im Planungsraum II mit Kiel und den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde werden die Verflechtungen zwischen Oberzentrum und umliegenden Kreisen abgebildet.
Die Entscheidung die Metropolregion im Planungsraum I zusammen zu fassen, begrüßen wir. Auch hier werden die realen Kooperationsstrukturen abgebildet. So kann die Zusammenarbeit untereinander und mit Hamburg weiter intensiviert werden. Über die Zuordnung der Stadt Neumünster zum Planungsraum II werden wir im parlamentarischen Verfahren beraten und danach entscheiden.
Für eine nachhaltige Entwicklung Schleswig-Holsteins in Bezug auf Klimaschutz, Energiewende, Verkehr, Wirtschaft und Bildung braucht es eine starke Landesplanung, die den Rahmen für die regionalen Entwicklungen festlegt. Deshalb unterstützen wir die Landesregierung in ihrem Vorhaben in den kommenden Jahren auch den Landesentwicklungsplan neu aufzustellen.
Fraktion SH

