Die Thematik ist umstritten: Es ist keine Lösung zu finden, die allen gefällt

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 3 – Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

 

Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:

 

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Abgeordnete,

 

Die Anhörungen zum vorliegenden Gesetzentwurf haben aufgezeigt, wie weit die unterschiedlichen Positionen voneinander entfernt sind.

 

Lassen Sie mich nun auf drei Aspekte dieses Gesetzentwurfes im Einzelnen eingehen:

 

Zu den Bürger*innenbegehren: Die Anhörungen und hier vor allem die mündliche Anhörung haben gezeigt, dass beide Seiten sehr wenig – meines Erachtens zu wenig - Verständnis für die Argumente der jeweils anderen Seite haben.

 

Wenn die kommunalen Landesverbände argumentieren, die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen würden sich für das Gemeinwohl einsetzen, während die Initiator*innen von Bürger*innenbegehren nur Partikularinteressen im Sinne hätten, muss ich entschieden widersprechen: Eine Initiative für den Klimaschutz oder sichere Verkehrswege im Dorf beispielsweise sind keine Partikularinteressen!

 

Wenn andererseits Begehren gestartet werden im Sinne eines “Klimaschutz gerne, aber nicht vor meiner Haustür” und dadurch mit viel ehrenamtlicher Arbeit geplante Projekte gestoppt werden, so ist der Frust derer, die ihre Zeit investiert haben, doch verständlich!

 

Das Argument, es seien doch nur so wenige Bürgerbegehren, ist nicht so überzeugend, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Die Signalwirkung, die durch diese häufig medial sehr beachteten Bürger*innenbegehren ist nicht zu unterschätzen!

 

Die Anhörung hat auch nochmal klar gemacht, dass es für die Initiator*innen von Begehren sehr wichtig ist, Sicherheit zu haben: Erstens die Sicherheit, dass ein Vorhaben nicht mehr begonnen werden kann, sobald ein Begehren bekannt gemacht wurde, und zweitens die Sicherheit, dass die Dauer der Kostenschätzung durch die Verwaltung, die Zeit zur Sammlung von Unterschriften gegen kassatorische Begehren nicht verkürzt. Das haben wir umgesetzt.

 

Die Änderungen bei Fraktionsgröße und Bürger*innenbegehren waren keineswegs eine grüne Idee, soviel ist klar. Eine Sitzungsdauer von sieben Stunden wie z.B. im Juni 2022 in der Lübecker Bürgerschaft, die die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in der Regel nach ihrem „normalen“ Arbeitstag leisten, ist aber keine Werbung für das kommunalpolitische Ehrenamt. Das sollten wir nicht ignorieren! Wir Grünen wären für eine Kann-Regelung gewesen, die Anhörung hat jedoch gezeigt, dass die kommunalen Landesverbände, also diejenigen, die die betroffenen Gremien vertreten, sich eine feste Vorgabe durch das Land wünschen.

 

Zu den Beiräten: Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir dafür sorgen können, dass Menschen, die ehrenamtlich Kommunalpolitik machen, nicht die Lust daran verlieren und andererseits Bürger*innen, die sich vor Ort für einzelne Themen engagieren, gehört werden.

 

Durch Beiräte für gesellschaftlich relevante Belange wird es möglich, sich z.B. für das Thema Naturschutz einzusetzen und darüber mit der Gemeinde- oder Stadtvertretung in einen regelmäßigen Austausch zu kommen. Hierdurch entstehen Kontakte, die helfen können, Konflikte zu vermeiden.

 

In der Kommunalpolitik geht es um das, was bei uns direkt vor der Haustür passiert. Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen darüber, welche gesetzlichen Vorgaben hier sinnvoll und angemessen sind und es ist einfach keine Lösung zu finden, die allen gefällt.

 

Wie umstritten die Thematik ist, hat auch die Abstimmung letzte Woche im Ausschuss gezeigt: Während die SPD für eine Fraktionsgröße von 3 Personen auf Kreistagsebene gestimmt hat, waren SSW und FDP dagegen. Als es um die Anhebung der Quoren beim Bürger*innen-Entscheid ging, war hier nun die FDP dafür, aber SPD und SSW dagegen.

 

Ganz so einfach ist es eben nicht. Einige Aspekte finden also sogar die Zustimmung der Oppositionsparteien, das ist nicht selbstverständlich.

 

Jedenfalls geht der jetzt vorliegende Gesetzentwurf bei weitem nicht so weit, wie es die CDU gern gesehen hätte. Und doch ändert er manche Dinge, die wir Grüne allein sicher nicht verändert hätten. Aber wir sind in einer Koalition und zu der stehen wir.

 

Eines zum Schluss: Hier findet kein Raubbau an der Demokratie statt, wie ich jetzt vielfach lesen und hören musste. Die Wahl der Worte in einem Parlament ist sehr wichtig. Wer soetwas sagt, sollte bedenken, dass die Worte gehört und von einem Teil der Wählerschaft ja auch geglaubt werden könnten. Jedenfalls von einem kleinen Teil.

 

Ich bitte daher um Zustimmung für unseren Gesetzentwurf!

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