Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 12 - Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bina Braun:
Sehr geehrtes Präsidium,
sehr geehrte Abgeordnete,
wenn man sich als neue Abgeordnete in der Datenbank des Landtages informiert, ob denn über das Thema Hundesteuer schon mal hier beraten wurde, stellt man schnell fest, dass das offensichtlich ein Dauerbrenner ist.
Das ist faszinierend, besonders im Hinblick auf die Tatsache, dass es sich um eine kommunale Steuer handelt und die rechtliche Lage doch eindeutig ist. Dinge, die die Gemeinden vor Ort regeln können, sollen sie auch regeln.
Grundsätzlich ist die Idee richtig, den Tierheimen zu helfen. Sie stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen, weil sie viele Tiere aufnehmen müssen, die ihre früheren Besitzer*innen während der Corona-Pandemie angeschafft haben und nun doch nicht mehr haben wollen. Außerdem haben sie – wie wir alle - mit den stark gestiegenen Energiekosten zu kämpfen.
Ob der Verzicht auf die Hundesteuer für den ersten Hund aus dem Tierheim da so viel weiterhilft, bezweifle ich allerdings. Denn was bedeutet das konkret? Bei uns in der Gemeinde sind das derzeit ganze 70 Euro.
Wer sich wegen 70 Euro Einsparung im Jahr motiviert fühlt, einen Hund aus dem Tierheim aufzunehmen, der wird spätestens bei der ersten Tierarztrechnung merken, dass mit der Übernahme der Verantwortung für einen Hund noch ganz andere Beträge einher gehen. Und dann den Hund womöglich wieder ins Tierheim zurückbringen. Damit ist niemandem geholfen.
Das Thema Hundesteuer aber gehört in die Kommunen und nicht in den Landtag. Ich bin auch Gemeindevertreterin in einem Dorf mit etwa 500 Einwohner*innen. Unsere Gemeindevertretung befasst sich regelmäßig mit dem Thema.
Auch in unserer Gemeinde differenzieren wir zwischen dem ersten Hund und weiteren Hunden, wir besteuern ausgebildete Jagdhunde mit dem halbierten Steuersatz und Begleithunde beispielsweise gar nicht.
Ich finde es richtig, dass die Kommunen selbst entscheiden, welche Hunde sie von der Hundesteuer befreien wollen und wie sie die Hundesteuer im Rahmen einer entsprechenden Satzung ausgestalten.
Im Oktober 2022 hat das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein berichtet, dass in Schleswig-Holstein die Kommunen jährliche Steuereinnahmen von fast 19 Millionen Euro durch die Hundesteuer haben. Wenn wir das gesetzlich einschränken wollten, müssten wir als Land auch für die Einnahmeausfälle der Kommunen aufkommen.
Bei uns im Dorf ist die Größenordnung sehr viel überschaubarer, wir haben derzeit ungefähr 3800 Euro Einnahmen aus der Hundesteuer pro Jahr. Ich prüfe gerade, ob wir als Gemeinde einen guten Teil der Einnahmen aus der Hundesteuer dem Tierheim in der benachbarten Stadt zu spenden können. Denn davon hat das Tierheim mehr.
Vielen Dank.
Fraktion SH


