Zur Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Recht der Kommunen auf Beschlüsse zu Freihandelsabkommen sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:
Kommunen können zu den geplanten Handelsabkommen TTIP (EU mit den USA) und CETA (EU mit Canada) Stellung beziehen, wenn sie konkrete Auswirkungen dieser Abkommen auf die Erfüllung kommunaler Aufgaben befürchten und darstellen können. Das ist Ergebnis der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage. Davon betroffen wären z.B. Gesundheitsinfrastruktur, Rettungswesen, Abfallwirtschaft, kommunale Energiewirtschaft Kultur, öffentlicher Nahverkehr oder Wasserversorgung und Wasserentsorgung.
Ich freue mich über diese Klarstellung. Eine Reihe von Kommunen in Schleswig-Holstein haben sich bereits mit dem Thema beschäftigt und Beschlüsse dazu gefasst. Andere Kommunen waren verunsichert durch Verlautbarungen, sie seien dazu nicht befugt. Die Aussage der Landesregierung ist eine Rückendeckung für die Kommunen.“
Der europapolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Bernd Voß, fügt hinzu:
Der Text des CETA-Abkommens mit Kanada liegt bereits auf dem Tisch, wenn auch zurzeit noch unklar ist, ob und wann er paraphiert und in den Parlamenten ratifiziert wird. Viele ExpertInnen sehen massive Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung bei der kommunalen Daseinsvorsorge aufgrund der geplanten Vereinbarungen im Bereich Dienstleistungen. Bei TTIP sind die Verhandlungen noch in vollem Gange. Es wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Völlig offen ist was letztlich im Vertragstext stehen wird. Jedoch wird davon ausgegangen, dass CETA eine Art Blaupause für TTIP darstellt. Eine kritische Auseinandersetzung der kommunalen Ebene mit diesen geplanten Vorhaben ist daher dringend anzuraten.“
Hintergrund:
In den vergangenen Monaten gab es in mehreren Kreisen „blaue Briefe“ an die Kommunalvertretungen mit dem Hinweis, sie sollten keine Resolutionen zu den laufenden Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA beschließen. Begründet wurde dies mit einem Infobrief des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Infobrief WD 3 – 3000 – 035/15), nach dem kommunale Befassung und Beschlussfassung zu diesen Abkommen unzulässig seien. Diese Rechtsauffassung wird von der schleswig-holsteinischen Landesregierung nicht geteilt. Dies geht hervor aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Landtagsabgeordneten Ines Strehlau und Bernd Voß (Bündnis 90/Die Grünen), Drucksache 18/3194.
Infobrief WD 3 – 3000 – 035/15:
Fraktion SH

