Die Neuausrichtung des kommunalen Finanzausgleichs war richtig

Zum heutigen (27.01.2017) Urteil des Landesverfassungsgerichts Schleswig zum kommunalen Finanzausgleich sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:

Nun ist es höchstrichterlich bestätigt: Die Neuausrichtung des kommunalen Finanzausgleichs war in den wesentlichen Punkten richtig.

Der Finanzausgleich ist transparenter und gerechter als jemals zuvor. Die Gelder folgen den tatsächlichen Aufgaben und hierbei werden auch die Soziallasten berücksichtigt. Soziale Leistungen haben für die Finanzlage der Kommunen eine herausragende Bedeutung.

Die vom Gericht beanstandeten Punkte werden wir nun alsbald mit der kommunalen Familie beraten und zeitnah nachbessern.

Spannend wird die vom Landesverfassungsgericht angemahnte Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs der Kommunen. Ob am Ende festgestellt wird, dass die Kommunen durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zu schlecht ausgestattet werden, bleibt fraglich. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, so ein Gutachter in der mündlichen Anhörung zum FAG, dass dabei nicht mehr Geld für die kommunale Ebene herauskommen würde.

Es bleibt allerdings die Krux, dass einige Kommunen ihre Pflichtaufgaben mit den vorhandenen Finanzen kaum oder nicht bewältigen können. Das ist aber nicht nur eine Frage des Ausgleiches zwischen den Kommunen sondern eine Frage, wie wir die öffentliche Hand insgesamt besser ausstatten können, im Land und in den Kommunen. Ein Altschuldentilgungsfonds wäre ein wichtiges Instrument zur Unterstützung.

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