Die Tür für die Übertragung von Ratssitzungen steht offen

TOP 3 – Bericht 2. Lesung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene

Dazu sagt der kommunalpolitische Sprecherin

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Ines Strehlau:

Stellt euch vor, es findet eine Ratssitzung statt und keiner hört zu. Das ist leider ziemlich oft der Fall. In Zukunft wird es eine Möglichkeit mehr geben zuzuhören oder zuzusehen.

Auch nach der bisherigen Regelung in den Kommunalordnungen ist es möglich, dass Kommunen ihre Sitzungen per Livestream übertragen. Dies wird in unseren kreisfreien Städten und im Kreistag Rendsburg-Eckernförde teilweise seit mehr als zehn Jahren gemacht, unterstützt durch den Offenen Kanal.

Wir verankern mit dem geänderten Antrag der Piraten, den wir im Innen- und Rechtsausschuss einstimmig verabschiedet haben, die Möglichkeit von Film- und Tonaufnahmen nun explizit in der Gemeinde- und in der Kreisordnung.

Es freut mich, dass wir uns auf eine gemeinsame Beschlussvorlage einigen konnten, denn das Thema Transparenz ist wichtig, um politische Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und im Idealfall auch Interesse am politischen Mitwirken zu wecken.

Der Ursprungsantrag der Piraten war allerdings über das Ziel hinaus geschossen. Zum Beispiel weil er die Kommunen verpflichtet hätte, die Film- und Tonaufnahmen „in einer einfach zu bedienenden, barrierefreien Mediatheken im Internet dauerhaft in einem offenen Format entgeltfrei zur Verfügung zu stellen“. Das hätte einen hohen technischen Aufwand und hohe Kosten bedeutet. Durch die gesetzlichen Änderungen wäre Konnexität ausgelöst worden und hätte den Landeshaushalt belastet.

So sehr auch wir Grüne Öffentlichkeit und Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen wichtig finden, so müssen wir bei solchen Entscheidungen Kosten und Nutzen gegenüberstellen.

Der Bund der Steuerzahler hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Piraten die Menge der Aufzeichnungen überschlagen, die entstünden, wenn jede Rats- und Ausschusssitzung aufgezeichnet würde und kommt auf eine Zahl von 30. – 50.000 Dokumenten pro Jahr. Für die Erstellung und Archivierung würden nicht unerhebliche Kosten anfallen.

Dem gegenüber schreibt die Stadt Passau, eine Stadt mit immerhin 50.000 EinwohnerInnen, die seit 2011 einen Livestream ihrer öffentlichen Sitzungen im Internet überträgt, dass die Zuschauerzahlen sich im unteren zweistelligen Bereich bewegen. Bei einzelnen, für die BürgerInnen interessanten Themen, sehen aber auch mal über 700 Menschen zu.

Diese Zahlen zeigen, dass der Bedarf an Film- und Tonaufzeichnungen nicht automatisch hoch ist. Die Kommunalvertretungen können in Ihren Kommunen am besten selbst beurteilen, ob der Bedarf für Übertragungen vorhanden ist oder nicht.

Deshalb ist die Lösung in unserem Beschlussvorschlag richtig, dass die Städte, Gemeinden und Kreise selbst über eine Regelung in ihrer Hauptsatzung entscheiden, ob sie Film- und Tonaufzeichnungen zulassen oder nicht. So ist es auch in den Kommunalverordnungen in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern verankert und wurde von Anzuhörenden vorgeschlagen.

In Zukunft ist in Gemeinde- und Kreisordnung geregelt, dass Aufnahmen von Sitzungen der Kommunalvertretungen zum einen durch MedienvertreterInnen gemacht werden dürfen. Zum anderen können die Kommunen selbst einen Livestream einrichten.

Damit ist die Tür für die Übertragung von Ratssitzungen offen. Wünschenswert ist allerdings, dass die Menschen nicht nur zuhören oder zusehen. Für eine lebendige Demokratie brauchen wir Leute, die mitmachen und sich einbringen. Vielleicht wird ja durch die Übertragungen Interesse geweckt und der Schritt durch die Tür in den Ratssaal folgt.

 

Thema: 

AbgeordneteR: 

kein Egebniss

Grüne Partei SH
Anträge in Leichter Sprache