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Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Von Dr. Norbert Röder
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„Herr Dr. Röder vom Thünen-Institut beschreibt die Tücken der EU-Vertragsnaturschutzförderung“
Zu Beginn seines Vortrages ging Herr Dr. Röder auf die Vor- und Nachteile des Vertragsnaturschutzes gegenüber ordnungsrechtlichen Regelungen ein. Das Ordnungsrecht habe den Vorteil, dass es für alle gelte. Nachteilig seien jedoch die Beschränkung auf das Untersagen von Handlungen, die Ankündigungseffekte (z.B. Grünlandumbruch, wenn ein Umbruchverbot zu erwarten ist) sowie Gerechtigkeitsprobleme (wer noch artenreiche Wiesen hat wird „benachteiligt“).
Der Vertragsnaturschutz könne bestimmte erwünschte Handlungen (Bewirtschaftungsmaßnahmen) zur Förderung von Arten herbeiführen (z.B Wiesenmahd/Brachvögel). Allerdings sei eine Erfolgskontrolle schwierig, zudem habe der/die Landbewirtschafter/in nur teilweise Einfluss auf das gewünschte Ergebnis. Statt einer am Erfolg der Maßnahme orientierten Vergütung (z.B. pro Brachvogeljungvogel) basiere daher der weit überwiegende Anteil der von der EU kofinanzierten Vertragsnaturschutzmaßnahmen auf einer festgelegten Entschädigungszahlung für die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen. Damit verbunden sei ein hoher Verwaltungsaufwand für Abwicklung und Kontrolle. Je differenzierter die Maßnahme, desto höher ist der Aufwand. Auch sind das Sanktionsrisiko für den/die Landbewirtschafter/in sowie das Anlastungsrisiko für das Land höher. Hinzu kommt eine dünne Personaldecke zur Abwicklung solch komplizierter Maßnahmen. Daher seien die Naturschutzverwaltungen der Länder an möglichst einfach zu administrierenden Maßnahme ninteressiert. Dies seien aber aus Artenschutzsicht nicht die Wirkungsvollsten. Schwierig seien Vertragsnaturschutzmaßnahmen auch dann, wenn eigentlich die Nutzungsaufgabe das Ziel sei. Da ein Flächenerwerb von der EU nur begrenzt kofinanziert werde, sei "Projekteritis" auch da verbreitet, wo eigentlich eine Dauerförderung angebracht wäre. Eine grundbuchrechtliche Sicherung von Vertragsnaturschutzflächen sei zwar möglich, erfordere aber eine Risikovorsorge. Es bräuchte mehr Management im Naturschutz, weniger Verwaltung, dies scheitere jedoch an den Rahmenbedingungen.
Zum Greening sagte Herr Dr. Röder, dies habe die "Baseline" für Vertragsnaturschutz angehoben. Positiv sei ebenfalls ein verbesserter Dauergrünlandschutz. Von Nachteil hingegen sei die unzureichende Kompatibilität des Greening mit Vertragsnaturschutz, z.b. der Breite der Blühstreifen. Schwierigkeiten sehe er in der Abgrenzung der förderfähigen Fläche. Für die Zukunft hält Herr Dr. Röder eine Vereinfachung der Abwicklung für erforderlich. Die EU solle sich auf Bereiche mit Mehrwert konzentrieren, so etwa Maßnahmen zum Klimaschutz und zur FFH-Richtlinie. Die übrigen Mittel sollten seiner Ansicht nach renationalisiert werden, da in unterschiedlichen Regionen unterschiedliche Instrumente zielführend seien.
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Fraktion SH