Eine der brennendsten Fragen in der Finanzpolitik betrifft die Schuldenberge von Ländern und Kommunen. Ökonomisch halten viele FinanzexpertInnen einen Altschuldenfonds für sinnvoll.
Ines Strehlau und Rasmus Andresen: Wir müssen die Diskussion auf der Sachebene führen, um unser Ziel zu erreichen. Das Aufwiegeln der Gemeinden gegen die Städte, wie es CDU und FDP derzeit betreiben, bringt uns nicht weiter.
Die Wirkung einer Garantieerhöhung würde die Bank bei der Eigenkapitalquote stabilisieren, auch deshalb kommen wir einer Garantieerhöhung näher. Sie scheint Voraussetzung für unser weiteres Handeln zu sein.
Es ist enttäuschend, aber nicht verwunderlich, dass die schwarz-gelb regierten Wahlkampfländer Hessen und Bayern eine Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich einreichen werden. Aus Grüner Sicht eignet sich die wichtige Neuordnung der Länderfinanzen nicht zum Wahlkampfpopulismus.
Für uns Grüne ist die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften eine grundsätzliche Frage von Freiheit, Toleranz und Respekt. Unsere Koalitionspartner SPD und SSW sehen das genauso.
Als Koalition sehen wir uns in unserer Entscheidung bestätigt und sind zugleich verpflichtet, gemeinsam mit den Sparkassen und weiteren Beteiligten in öffentlichen Verfahren weiter an echten Lösungen zu arbeiten.
Der BGH hat heute ein salomonisches Urteil gefällt: Das Verfahren über die Glücksspiele und Sportwetten im Internet wird ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Der EuGH ist das zuständige Gericht, um die Debatte um Zulässigkeit oder Unzulässigkeit abschließend zu beenden.
Wir beraten heute über ein Thema, bei dem wir Grüne immer zwischen den Stühlen standen. Lassen Sie es mir hier deshalb gleich am Anfang ganz deutlich sagen: Es ist richtig, dass wir dem Staatsvertrag der 15 anderen Bundesländer beitreten. Auch wenn wir in dem Rahmen erheblichen Nachbesserungen wollen.
Nachdem am Vormittag noch lauthals die mangelnde Möglichkeit sich zum Thema "Sparkassengesetz" ausreichend auszutauschen beklagt wurde, waren am Ende der Aussprache in den Fraktionen von CDU und FDP jeweils nur noch ein Abgeordneter anwesend.