Rede im Landtag - Natürlich ist es richtig, dass diejenigen, die eine Badestelle unterhalten, sich auch um diese kümmern. Das bedeutet aber nicht in jedem Fall eine Badeaufsicht. Das Gesetz stellt nun klar, dass eine Badeaufsicht bestellt werden muss, wenn die Badestelle entgeltlich betrieben wird oder besondere Gefahren birgt, die für die Schwimmenden nicht ohne Weiteres zu erkennen sind.