Die Behauptung im SHZ-Verlag, mit unserem Gesetzentwurf würden Zwangsehen von Gemeinden kommen, ist falsch! Wir ermöglichen dem Innenministerium lediglich, eine Verwaltungsgemeinschaft zwischen einem Amt und einer amtsfreien Gemeinde als milderes Mittel zur bereits bestehenden Zwangseinamtung anzuordnen.