Rede im Landtag - Der kommunale Finanzausgleich ist vom Landesverfassungsgericht in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden und muss bis Ende 2020 überarbeitet werden. Das bedeutet, dass an dem Gesetz zurzeit nichts verändert werden sollte. Die Kommunen, in denen die Kommunalvertretungen das Rückgrat haben, die Straßenausbaubeiträge nicht komplett abzuschaffen, sondern mit den Bürger*innen über eine Finanzierung vor Ort diskutieren und praktikable Lösungen suchen, werden mit ihrem Gesetzentwurf bestraft. Sie gehen leer aus. Das ist ungerecht und das geht gar nicht, liebe SPD!