Ich muss bekennen, dass auch ich enttäuscht bin. Enttäuscht vom Koalitionsvertrag der Großen Koalition, der nun doch nicht die doppelte Staatsbürgerschaft enthält, wie Sigmar Gabriel vor der Bundestagswahl versprochen hatte.
Die gesellschaftliche Debatte in den letzten Wochen über die Notwendigkeit, Chancen und Herausforderungen der Zuwanderung in die Bundesrepublik macht eines absolut deutlich: Alle staatlichen Institutionen sowie Versorgungs- und Vorsorgesysteme müssen sich zukünftig viel intensiver als bisher mit dieser Herausforderung auseinandersetzen und eigene Konzepte entwickeln.
Die Opposition muss sich schon entscheiden: Will sie nun, dass die Landesregierung vor einer Entscheidung mit den Kommunalen Spitzenverbänden redet und einigt oder nicht?
Es war schön zu hören, dass Minister Breitner der SPD sowie der CDU-Fraktion ausdrücklich empfohlen hat, bei den eigenen Bundestagsabgeordneten für den aktuellen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaffung der Optionspflicht im Bund zu werben. So ließen sich am schnellsten klare Verhältnisse schaffen.
Positiv zu vermerken ist, dass das hochproblematische Mittel der Inhaftierung völlig unschuldiger Menschen zur Abschiebung von den Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein nur sehr zurückhaltend angewendet wird.
Jahrhundertealte Verträge haben Staat und Kirchen eng aneinander gebunden. Eine richtige Trennung zwischen "Altar und Thron" existierte nicht. Es gibt guten Grund, die intransparenten Verträge aus alten Zeiten abzulösen, auch im Interesse der Eigenständigkeit der Kirche.
Wir müssen eine gesellschaftliche Debatte darüber führen, wie wir unsere Feiertage gestalten wollen und was wir vorschreiben dürfen. Nicht nur in unserer Partei sind wir uns darüber uneins. Daher finde ich es richtig, dass wir im Ausschuss den Gesetzentwurf weiter beraten werden.
Die Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof gegen die Grundrechtecharta der EU. Das ergab ein am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichtes Rechtsgutachten des Generalanwaltes.
Wir begrüßen die Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden zur Konnexität. Auf kommunaler Ebene werden besonders wichtige Entscheidungen für die BürgerInnen getroffen. Dafür brauchen sie eine angemessene Ausstattung.