Schleswig-Holstein hat hier eine besondere historische Situation und wir sind stolz auf unsere in der Verfassung geschützten Minderheitenrechte. Interessant wird es sein, wie sich das Verfassungsgericht zu der Frage der Fünf-Prozent Klausel insgesamt äußern wird.
Wo steht Schleswig-Holstein im Jahr 2030? Wie können wir unsere Chancen als Windstandort für die Energiewende nutzen und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürger in die Planung einbinden? Wie begegnet das Land dem demografischen Wandel? Wie gelingt es, den Flächenfraß zu stoppen und mehr Ausgleichsflächen für Natur und Biodiversität zu schaffen? Das sind einige der zentralen Fragen für Schleswig-Holstein.
Es liegt uns ein gutes Gesetz vor. Ich bin überzeugt, dass es dem Ziel gerecht wird, Rückfälligkeit zu verhindern und Jugendlichen eine Lebensperspektive ohne Straftaten zu eröffnen.
Wir wollen wissen, ob der Verfassungsschutz Zugriff auf Prism-Daten gehabt hat. Gleichzeitig brauchen wir im Land eine Debatte über unsere künftige Sicherheitsarchitektur und zur Rolle des BND und der Verfassungsschutzämter. Wer die USA für Ihre Überwachungspolitik kritisiert, muss im eigenen Garten aufräumen.
Der durch die Küstenkoalition in den Innen- und Rechtsausschuss eingebrachte Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf der FDP stärkt das Recht auf freie Versammlung in Schleswig-Holstein
Für uns Grüne gilt: Gleiche Rechte für gleiche Pflichten. Hierfür haben wir uns in vielen Initiativen auf Landes- und Bundesebene stark gemacht. Die CDU ist jetzt aufgefordert, sich aus ihrer gesellschaftlichen und politischen Ecke zu bewegen und unseren Initiativen zuzustimmen. Nach dem heutigen Urteil müssen jetzt noch in dieser Legislatur auch auf Bundesebene Nägel mit Köpfen gemacht werden.
Eine Verhärtung der Positionen und möglicherweise langwierige Prozesse können dazu führen, dass die notwendige Therapiearbeit, die ein Schwerpunkt des Vollzugs sein soll, stark leidet oder sogar für längere Zeit unmöglich wird. Das Bundesverfassungsgericht fordert einen liberalen Vollzug. Hamburg muss dies gewährleisten und die Klagen ernst nehmen!
Die Recherchen des NDR zeigen erneut, in welch trübem Gärschlamm das Glücksspielgesetz erarbeitet wurde. Bereits heute ist es auf Bundesebene Usus, dass Gesetze von Lobbyverbänden erarbeitet werden. Das wollen und werden wir in Schleswig-Holstein nicht zulassen!
Viele Menschen, mit denen ich spreche, haben Verständnis für diese Entscheidung, wenn ich ihnen klar mache, welche finanziellen Schwierigkeiten das Land hat. Ein Land, das zu den am höchsten Verschuldeten in der Bundesrepublik gehört.
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis von RockerInnen nach der Strafprozessordnung aus präventiven Gründen, also bevor überhaupt eine Straftat stattgefunden hat, ist rechtlich nicht möglich.