Es wird immer wieder deutlich, dass die in der Bevölkerung gefühlte Sicherheitslage von der tatsächlichen Sicherheitslage und Kriminalitätsbelastung in Schleswig-Holstein erheblich abweicht. Besonders am Beispiel der Gewalttätigkeit von Jugendlichen wird dies offensichtlich. Hier zeigen die aktuellen Zahlen, dass die Klagen über eine ständige Zunahme des Problems mit der Realität nicht übereinstimmen. Dies gilt auch für andere Kriminalitätsbereiche.
Das Schicksal der unzähligen syrischen Flüchtlinge ist erschütternd und verlangt unsere Solidarität und unseren konkreten Einsatz. Wir müssen unbürokratisch Hilfe leisten, um das Elend vor Ort und in den an Syrien grenzenden Ländern zu mildern und den Flüchtlingen eine Perspektive zu bieten. Deshalb müssen auf der Innenministerkonferenz eindeutige, humanitäre Beschlüsse erfolgen. Dazu gehört eine großzügige Aufnahme von Flüchtlingen, unabhängig von ihrer Religion, die über das beschlossene Kontingent hinausgeht und eine klare Perspektive für eine Bleibe in Deutschland.
Ich bin entsetzt ob dieser würdelosen Tat, die von einem erschreckenden Menschen-hass zeugt. Wir gedenken der mehr als 6.400 KZ-Häftlinge, die am 03. Mai 1945 auf der Cap Arcona und der Thielbek getötet wurden, sowie ihren Angehörigen. Auch den rund 400 Überlebenden dieser Katastrophe sprechen wir unser Mitgefühl aus.
Die heute beschlossene Senkung des Wahlalters ist ein gutes Signal für die Demokratie in Schleswig-Holstein. Der heutige Beschluss gibt vielen Jugendlichen die Chance, bei Themen, wie zum Beispiel der Bildungs- und Hochschulpolitik, mitzumischen und verschafft ihrer Stimme ein Gewicht.
Das System des Beamtentums mit seinen althergebrachten Grundsätzen ist ein fein austariertes, bei dem sich nicht einfach an einer Seite etwas dazufügen oder wegnehmen lässt, ohne dass das System insgesamt ins Wanken gerät.
Wie bei der Vorratsdatenspeicherung und der Rasterfahndung musste auch bei der Antiterrordatei das Bundesverfassungsgericht jetzt korrigierend eingreifen.
Es bleiben noch offene Fragen zu den Aktivitäten der NSU in Schleswig-Holstein, die im Verfassungsschutzbericht leider nicht beantwortet werden können.
Frauen- und Opferberatungsstellen im Land müssen in die Lage versetzt werden, flächendeckend und effektiv über die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung zu unterrichten. Denn ein Angebot, das nicht ausreichend bei den potentiell Betroffenen bekannt ist, kann im Bedarfsfall auch nicht wahrgenommen werden.
Gerade bei einem Thema, wie dem Vertrauen in die Mitglieder des Landtages, würde es allen Fraktionen gut zu Gesicht stehen, an einem Strang zu ziehen. Hierbei müssen besondere Gesichtspunkte wie die bei BerufsgeheimnisträgerInnen berücksichtigt werden. Schade dass sich die Piraten stattdessen mit dem Gewinn des billigen Populismus an die Öffentlichkeit gewandt haben.