Die Anhörung hat ergeben, dass niedrige Hürden für Bürgerbegehren zu einem besseren Dialog zwischen Kommunalvertretung und EinwohnerInnen führen. Dies bewirkt eine Befriedung bereits im Vorfeld umstrittener Projekte, weil gemeinsame Lösungen gefunden werden können.
Es sind die Freunde von „big brother is watching you“ wie der Bundesinnenminister Friedrich, die keine Gelegenheit auslassen, ihre Vorstellungen von einem totalitären Überwachungsszenario Wirklichkeit werden zu lassen.
Ein Leben in Freiheit ist der Kern der Menschenwürde. Darum ist das böse Kanzlerwort: „Wegschließen – und zwar für immer“, das seit 2001 die Diskussion in Deutschland geprägt hat, völlig undiskutabel und muss der Vergangenheit angehören.
Es ist es das Merkmal des Rechtsstaats, ein System aus „Checks & Balances“ zu errichten, das Fehler gemeinsam zugunsten derjenigen vermeidet, deren Grundrechte berührt sind.
Wir müssen erkennen, dass der Kampf gegen die Neonazis vor allem eine von demokratisch gesinnten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort getragene Aufgabe ist. Diese ehrenamtliche Arbeit verdient die gebührende materielle und ideelle Unterstützung durch die Landespolitik.
Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist eine der vordringlichsten Aufgaben in unserer Gesellschaft! Umso wichtiger ist daher die heute stattfindende Auftaktveranstaltung „Aktiv gegen Rechtsextremismus – Schleswig-Holstein startet durch“, die die flächendeckende Vernetzung von Zivilgesellschaft und Fachöffentlichkeit gegen Rechtsextremismus voranbringt.
Wir bedauern, dass die geplanten Änderungen des Glücksspielgesetzes eine Vergabe von Lizenzen nicht verhindern konnte. Diese Vergabe sind Nachwehen des schwarz-gelben Glücksspielgesetzes, mit deren Folgen auch auf Bundesebene wir nun leben müssen. Gerade die Vergabe von Poker-Lizenzen ist politisch hoch umstritten.
Landtagsrede zum TOP 36 – Rederecht im Landtag für den Landesrechnungshofpräsidenten
Piraten beschäftigen sich offensichtlich gern mit Laptops und mit Geschäftsordnungen. Die letzte Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages datiert vom 26. September 2012. Sie wurde ausführlich debattiert und von einer Mehr- heit im Parlament beschlossen. Hierbei war es möglich und auch erforderlich, über die Parteigrenzen hinweg Kompromisse zu finden.