Landtagsrede zum TOP 11 – Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei Landeswahlen
Die in Paragraf 3 Abs. 1 Landeswahlgesetz festgeschriebene Fünf-Prozent-Hürde ist aus de- mokratietheoretischer und wahlrechtlicher Sicht zweifellos ein Problem: Durch die Fünf-Prozent- Hürde wird der Erfolgswert einer Wählerstimme ungleich behandelt, je nachdem, ob die Stimme für eine Partei abgegeben wurde, die mehr als Fünf-Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnte, oder für eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Bei der letzten Land- tagswahl in Schleswig-Holstein fielen auf diese Weise ungefähr 35.450 Stimmen unter den Tisch, was der Zahl der Wahlberechtigten einer Stadt wie Pinneberg entspricht.
Mit dem ergangenen Erlass über die Kennzeichnung für PolizistInnen ist eine langjährige Forderung der Grünen in Erfüllung gegangen. Der Erlass regelt, dass Spezialeinheiten und geschlossene Einheiten mit einer numerischen organisationsbezogenen Zuordnung kenntlich gemacht werden. Die bisherige Kennzeichnung wird um eine Zahl ergänzt, die eine individuelle Zuordnung in der Gruppe der geschlossenen Einheit ermöglicht.
Landtagsrede zum TOP 40 - Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation
Wir Grünen begrüßen die Intention des Piratenantrags ausdrücklich. Die in den 12 Einzelpunkten aufgeführten Nachverhandlungsaufträge für den Bundesrat zum Schutz der Nutzer vor staatlichen Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis weisen allesamt auf schwerwiegende Mängel und Lücken im Bereich des Datenschutzes im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hin.
Landtagsrede zum TOP 22 – Vereinfachte Bürgerbegehre und vereinfachte Bürgerentscheide in S-H
Bei der Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt am vergangenen Wochenende – ein wichtiges Amt und ein mögliches Sprungbrett für beachtliche Karrieren – sind gerade mal 32 Prozent der Wahlberechtigen an die Urne gegangen.